Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 13
  1. #1
    Assassina
    Gast

    Standard OPEN-DOWNLOAD usw. (Email-Rechnung): RECHTSLAGE!!!

    Hallo Leute,

    da bzgl. Rechnungen von Download-Seiten immer wieder Fragen aufkommen, dachte ich mir, ich fasse mal zusammen, was Sache ist, damit nicht jeder Beitrag einzeln beantwortet werden muss. Ich habe zwar das juristische Hintergrundwissen, weise aber trotzdem darauf hin, dass die Rechtslage sich ständig ändert und dass ich keinesfalls irgendeine Haftung für das übernehmen möchte, was ich hier schreibe!

    Die Rechnung einer Download-Seite muss man (meiner Ansicht nach) in jedem Fall bezahlen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Das auf der Seite angepriesene Download-Material steht tatsächlich zur Verfügung und die Seite ist auch über einen gewissen Zeitraum tatsächlich erreichbar.

    2. Vor der Anmeldung war klar erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt und man wurde darüber informiert, welche Kosten genau entstehen. Das wiederum bedeutet im Einzelnen:

    :arrow: Man wird spätestens auf der Unterseite, auf der das Formular zur Eingabe der persönlichen Daten erscheint, deutlich auf die tatsächlich entstehenden Kosten hingewiesen.

    :arrow: Hierbei ist wichtig, dass die entstehenden Kosten über bzw. unmittelbar bei dem Button angezeigt werden, mit dem man das ausgefüllte Formular absendet. Erscheint der Kostenhinweis erst weiter unter diesem Button, reicht das in der Regel ebenso wenig aus, wie ein Verweis lediglich auf die AGB, in welchen die Kosten genannt werden. Dies gilt umso mehr, wenn zunächst für ein Gratis-Angebot geworben wurde. Geht hingegen aus der gesamten Internetpräsenz hervor, dass die Angebote kostenpflichtig sind, dürften die Voraussetzungen hier als geringer anzusehen sein.

    :arrow: Als nicht ausreichend wird zudem ein Kostenhinweis lediglich auf der Startseite angesehen. Schließlich könnte es sein, dass man über einen direkten Link unmittelbar zum Anmeldeformular gelangt und die Startseite vor Anmeldung gar nicht zu Gesicht bekommt. Deshalb muss auf der Seite des Anmeldeformulars in jedem Fall deutlich auf die Kosten hingewiesen werden. Fehlt ein Kostenhinweis auf der Startseite, ist das jedoch unschädlich, solange auf der Seite des Anmeldeformulars auf die Kosten hingewiesen wird. Dieser muss dann aber umso deutlicher ausfallen (siehe oben).

    3. Man erhält nach Absenden des Formulars eine Bestätigungsemail mit einem Bestätigungslink, den man durch einen Klick auch tatsächlich bestätigt hat. Dann loggt man sich ein und nutzt das Angebot.

    4. Man ist 18 Jahre alt.

    5. In den AGB wurde über die Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt und man hat den so erst einmal zustande gekommenen Vertrag nicht innerhalb der Frist widerrufen.

    6. Man erhält eine Rechnung mit dem zu zahlenden Betrag.

    Liegen alle diese Voraussetzungen vor, würde ich sagen, dass die Rechnung bezahlt werden muss.

    Die Rechnung einer Download-Seite muss man (meiner Ansicht nach) definitiv nicht bezahlen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Die Seite enthält das versprochene Download-Material überhaupt nicht oder ist so gut wie nie erreichbar.

    2. Die Seite enthält keinerlei oder lediglich versteckte Hinweise (siehe oben) auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots. Werden die Kosten lediglich in den AGB oder der Bestätigungsemail erwähnt, reicht dies nicht aus.

    3. Die AGB und/oder die Bestätigungsemail enthalten keinerlei Hinweise zum Widerrufsrecht.

    4. Man ist minderjährig.

    Liegen diese Voraussetzungen (im Gegensatz zu oben auch einzeln) vor, muss die Rechnung meiner Meinung nach keinesfalls bezahlt werden.

    Alle anderen Fälle sind Grenzfälle, bei denen es auf die Einzelfallentscheidung des Gerichts ankommt.

    Grundsätzlich kann man sagen, dass die Gerichte sehr verbraucherfreundlich entscheiden, insbesondere wenn es sich um Seitenbetreiber handelt, die schon mehrfach negativ aufgefallen sind.

    Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte deshalb zunächst einmal googlen, und zwar nach dem Link der Seite, nach den in der Rechnung angegebenen Namen und nach den Firmen und Privatpersonen, die im Impressum genannt sind. Meist erledigen sich dann alle weiteren Fragen von selbst.

    Was Minderjährigenfälle angeht, so haften die Eltern nicht ohne Weiteres. Schließlich haften sie auch im echten Leben nicht, wenn ihr Kind in einem Laden geht und etwas kauft, warum sollte das also im Internet anders sein? Das ist aber noch lange kein Freifahrtsschein, denn auch ein Minderjähriger kann sich selbstverständlich -sofern er 14 Jahre alt ist - wegen Betruges strafbar machen oder kann verpflichtet sein, empfangene Leistungen wieder herauszugeben. Dies ist aber, genauso wie die Elternhaftung, ein Thema, wozu man einen eignenen Beitrag aufmachen müsste.

    Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass man davon ausgehen kann, dass jede Seite, die nach realen Daten fragt, eine Rechnung nach sich ziehen wird! Man erspart sich also eine Menge Ärger (auch wenn sich schließlich herausstellt, dass die Rechnung nicht bezahlt werden muss), wenn man von solchen Seiten ganz einfach die Finger lässt!!!

    So, ich hoffe, ich konnte euch helfen.

    Liebe Grüße

    Assassina

  2. #2
    Assassina
    Gast

    Standard

    Hier noch eine wichtige Ergänzung bezüglich der Widerrufsbelehrung:

    Die Dauer der Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge ist in § 312d Abs. 1 i.V. mit § 355 BGB geregelt und beträgt zwar grundsätzlich zwei Wochen (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB), abweichend davon jedoch dann einen Monat, wenn die in Textform mitzuteilende Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB).

    Eine Belehrung im Internetauftritt des Antragsgegners ist dem Verbraucher zwar schon vor Vertragsschluss zugänglich. Sie ist jedoch keine Widerrufsbelehrung "in Textform", die dem Verbraucher "mitgeteilt" wird.

    "Textform" erfordert gemäß § 126b BGB unter anderem, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben ist. Danach ist die im Internetauftritt des Antragsgegners zu findende Widerrufsbelehrung keine solche, die dem Verbraucher in "Textform" mitgeteilt wird. Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt (Senat NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg MMR 2006, 675, 676).
    Bei den einschlägigen Seiten verhält es sich meist so, dass man nach der Anmeldung überhaupt keine Bestätigungs-Email mit Belehrung bzgl. der Widerrufsfrist bekommt. Die erste Email, die man überhaupt erhält, ist meist die Rechnung selbst. In dieser wird man darüber hinaus oft nicht einmal über sein Widerrufsrecht informiert, was bedeuten würde, dass man gar nicht reagieren müsste. Trotzdem sollte man auf Nummer Sicher gehen. Insofern hat man nach der ersten Rechnung in der Regel jedenfalls einen Monat Zeit, um den Vertrag - sofern er denn überhaupt zustande gekommen ist - zu widerrufen.

    Zu Rechnungen per Email:

    Vorsicht, nicht vorschnell glauben, dass man eine E-Mail-Rechnung, niemals bezahlen muss. Grundsätzlich ist das richtig, aber es gibt Fälle, in denen E-Mails auch ohne Sicherheitszertifikat anerkannt werden, nämlich dann, wenn kein Schriftformerfordernis für die Rechnung besteht.

    Wer noch Fragen hat, kann sie gerne stellen, aber bitte keine Beispiele und eingegangene Rechnungen hier posten mit der Frage, ob das bezahlt werden muss oder nicht.

  3. #3
    Assassina
    Gast

    Standard

    Nachdem STÄNDIG neue Threads zu gewissen Email-Rechnungen von bestimmten Download-Anbietern eröffnet werden, habe ich diesen Thread mal umbenannt und hoffe, dass nun mehr Leute hier reinschauen werden.

    Außerdem wollte ich hier mal sammeln, welche Anbieter bereits durch unseriöse Rechnungen aufgefallen sind, da dies bereits Anhaltspunkte bietet, ob man eine Rechnung zahlen muss, oder nicht.

    Achtung: Ich sagte bewusst "Anhaltspunkte", weil man "theoretisch" damit rechnen muss, dass ein Anbieter sich nunmehr für den Weg der Seriösität entschieden hat. Deshalb bitte immer die oberen Beiträge durchlesen und die Lage checken!

    Diese Anbieter sind bereits durch unseriöse Methoden aufgefallen, die Rechnungen mussten in der Vergangenheit nicht bezahlt werden:

    Contend Ltd.

    Die haben zahlreiche Websites zu allen möglichen Themen. Download, Wahrsagerei, Routenplaner, einfach alles. Unter anderem auch

    OPENDOWNLOAD.

    Weitere unseriöse Seiten, bei denen ich jetzt nicht geschaut habe, wer dahinter steckt:

    http://www.mega-downloads.net/

    win-loads.net

    So, ich hab jetzt keine Lust, zu suchen. Ich hab den Anfang gemacht, nun posted ihr die Anbieter, die bereits aufgefallen sind, damit wir eine schöne Liste zusammen bekommen.
    Geändert von Assassina (24.02.2009 um 01:22 Uhr)

  4. #4
    alte Schule Avatar von styl0r^
    Registriert seit
    16.04.2006
    Beiträge
    514

    Standard

    Ich mach ihn mal zum Sticky, weil es in letzter Zeit wohl öfter solche Fälle gibt.

  5. #5
    W32.FunLove
    Registriert seit
    07.09.2008
    Beiträge
    146

    Standard

    Also Rechnungne per EMail sollte man NICHT Zahlen!
    Meistens sind das durch EMail Verteiler Verteilte Fakes!

    Selbst wen ihr bei z.b ner DownloadSeite Angemeldet seit und
    ihr ne EMail bekommt wo z.b Firstload steht, es könnte sein
    das dies Ebenfalls ein Fake ist also nur die Bankdaten benutzen die auf der
    Download Seite stehen! Niemals die ausser EMail!

    Und auch Niemals auf die Links einer EMail Rechnung Klickn!
    Man wird meinstens auf Fake Seiten geleitet, wo man sich Einloggen soll usw.

    Hoffe das Hilft einigen von Euch

  6. #6
    Stiller Leser Avatar von refused_
    Registriert seit
    09.10.2008
    Beiträge
    4

    Standard

    http://free-hack.com/showthread.php?t=17713&page=2
    Bei mir war es auch in Sachen opendownload.
    Für mich hat sich die Angelegenheit erledigt, habe mich kurz beim Verbraucherschutz und einem befreundetem Juristen erkundigt- alles kein Problem, wie auch in einigen Videos auf youtube gesagt wird.
    Von mir sehen die keinen einzigen Cent.
    Von einer "Firma" die vorher ihren "Firmensitz" auf einer Bananenrepublik hatte, lasse ich mich sicher nicht einschüchtern

  7. #7
    Stiller Leser
    Registriert seit
    27.03.2009
    Beiträge
    3

    Standard

    ich hatte so einen fall bei einer solchen pyjamaparty kacke seite erlebt
    ich hab einfach mal per email gesagt dass sie mich fett am arsch können und so weiter und danach sind ein paar mails eingegangen aber ich hab nach ein paar tagen nie mehr wieder von denen gehört

    es gibt auch einen fall, bei denen die betreiber dieser seite vor gericht gegangen ist und gegen die kläger entschieden wurde

    wenn also die kosten nur in den agb verwiesen wurden, oder in irgendeiner weise zweifel darüber aufkommen könnten, dass der nutzer sich nicht der sache bewusst war, dass er ein abonement abschließt, haben diese seiten rechtlich gesehen keine wirkliche chance.

    diese seiten verklagen auch prinizipiell niemanden.
    alleine wegen der gerinen erfolgsquote
    man müsste von seitens der kläger beweisen wann wer auf welchem pc gesessen ist, und wer der tatsächliche nutzer ist.
    es ist auch schwachsinn, dass man selbst als nutzer anzeige gegen unbekannt machen muss, wenn man denen erzählt dass man das nicht selber war der da jetzt die email adresse angegeben hat (egal ob das jetzt stimmt oder nicht). wenn so eine mail mit einer solchen anweisung kommt, sagt ihm er soll sich seine anzeige sonst wo hinstecken und sie selber machen, da immer der geschädigte die anzeige machen muss. das ist in diesem fall nicht der nutzer, sondern die betreiber der seite.
    sie machen außerdem genug gewinn bei den leuten, die sich einschüchtern lassen

    also gehen sie gleich gar nicht das risiko ein, eine gerichtsverhandlung zu verlieren

    das heißt keine panik, auch wenn diese emails von nem anwalt oder so kommen, das is alles nur panikmache und dahinter steckt genau gar nix

    wenn also nur in den agb oder in irgendeiner weise unkenntlich gemacht wurde, dass das was ich anklicke jetzt wirklich zu bezahlen ist, dann sollte man auf gar keinen fall zahlen, sondern einfach in einer mail bekannt geben, dass man das nicht bezahlt. auf weitere mails sollte man einfach gar nicht antworten, auch wenn sie von irgendeiner rechtskanzlei kommen oder von sonst wo. cool bleiben ist das richtige rezept.

    und noch was:

    wenn man jetzt bei google support sucht und sich nicht sicher ist, ob man jetzt bezahlen soll,dann muss man beachten dass diese seiten auch ihre gefakten ratschläge ins netzt stellen

    es gibt zum beispiel ein youtube video, in dem von polizeirazzia und pc beschlagnahmen die rede ist. das is alles schwachsinn
    Geändert von cheater123 (08.05.2009 um 01:15 Uhr)

  8. #8
    Trojaner Avatar von the_aSh
    Registriert seit
    30.01.2009
    Beiträge
    78

    Standard

    So was habe ich auch mal bekommen einfach mail löschen Fertig :-)

  9. #9
    Anfänger Avatar von serge2007
    Registriert seit
    24.09.2008
    Beiträge
    9

    Standard

    die seite opendownload kasier nur ab ^^ sie bieten im vergleich zu ihrer leistung für das geld NIX den sie bieten einen kostenpflichtigen zugang zu FREEWARE die man im inet zu hauf findet und fals man drauf reingefallen ist... keine angst, und auf die briefe nicht antworten also einfach totstellen den nach einiger zeit hören sie auf ...
    ich selbst (was mir sehr peinlich ist) bin auch auf opendownload.de reingefallen aber habe viele videos bei youtube gesehen und die raten einem das selbe was ich egen geschrieben habe und nach einiger zeit hört das auf...

  10. #10
    W32.FunLove Avatar von D4NiK
    Registriert seit
    02.04.2010
    Beiträge
    147

    Standard

    Yo
    mir ist das selber nie Passiert habe einen "KUMPEL" der ist etwas Jünger alter werde ich hier nicht sagen der ist auch ma auf sowas reingefallen
    und jo kamen halt erst e-mail und so hate r erst PAnik gehabt und hat den Eltern nix gesagt is zu mir hab ihm gesagt schau ma es kann nichts passieren wenn du nichts gemacht hast bzw. keine daten angegeben die haben halt nur deine E-Mail heraufgefunden (muss ihm das ja i-wie erklären da er noch Jünger ist) und dir geschreiben das du zahlen sollst wozu sie kein recht haben =) wenn du dich nicht regestriert oder so hast den nur mal auf die seiten schauen und nichts klicken kann nichts passieren eigentlich also wenns rechtlich vorgeht und blabla ist halt immer zu mir gekommen i-wan kamen briefe mit denen is er zu mir gekommen ich habs zerissen fertig nach dem dritten brief haben die nie mehr was davon gehört.
    Also es kann eigentlich nix passieren chillen und alles löschen bzw. zerrweisen xD.

    MfG. D4NiK
    (0|10|0)

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •