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Ergebnis 21 bis 22 von 22
  1. #21
    Fortgeschrittener
    Registriert seit
    13.07.2007
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    39

    Standard

    is doch scheißegal ob du die belügst, kann ja auch sein das der angebliche jan weber dich belogen hat, das kann dir ja keiner nachweisen

  2. #22
    Deadline Player
    Registriert seit
    23.05.2007
    Beiträge
    225

    Standard

    Rechtlich kannst du nichts befürchten kanntest Ihn nicht und gut war nur so einfach mal nen Paar mal mit dir unterwegs aber kennst nicht den richtigen namen falschausage kannste nix kriegen der einzige der was befürchten muss ist der andere wenn er den basy eingesetzt hat das nämlich tatbestantsmässig ne gefährliche Körperverletzung und das ist ein antrags delikt also wenn kein antrag auf strafverfolgung gestellt ist kommt da nix ausser es besteht öffenliches interesse dan wird das verfolgt aber dir kann nix passieren.



    Zitat Zitat von M$A! Beitrag anzeigen
    Steck den Stecker wieder rein.

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