So Nochmal zum Thema Cyberghost ... das hat ein admin im CyberGhost Forum gepostet (Quelle CyberGhost Forum , Poster: MM):


Wie versprochen, hier nun die Infos, was wir ab dem 01.01.2009 speichern werden.

Da wir zur Datenvorratspeicherung verpflichtet sind, speichern wir ab dem 01.01.2009 für sechs Monate bei jeder Verbindung mit einem CyberGhost-Server (Premium oder Basic) folgende Verkehrsdaten:

Die Kennung (User-ID und Einwahl-IP-Adresse) und die IP-Adresse des zugewiesenen CyberGhost-Servers und den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logins auf den Server sowie den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Logouts vom Server.

Ausdrücklich erwähnt sei, dass wir NICHT speichern:


Den Inhalt irgendwelcher Kommunikation oder Daten über aufgerufene Webseiten.

Die Anonymität des einzelnen Users bleibt also zu 100% gewährleistet. Da wir (bei sechsstelligen Userzahlen) sicherstellen können, dass sich zu jeder Zeit auf jedem unserer Server immer mehrere User aufhalten, kann eine genaue Zuordnung von User-IP zu CyberGhost-IP nicht erfolgen. Es teilen sich zu jedem Zeitpunkt immer mehrere User eine CyberGhost-IP-Adresse. Eine Rückverfolgung auf eine einzelne Person ist damit ausgeschlossen.

Wir sind ebenfalls verpflichtet, neben den oben genannten Verkehrsdaten, folgende Kundendaten bis zum Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres zu speichern:

Die User-ID (E-Mail-Adresse) und das Datum des Vertragsbeginns.

Die gespeicherten Verkehrs- und Kundendaten dürfen von uns (auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes) nur herausgegeben werden, wenn der Abruf zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist. Gemeint sind also Fälle von Terrorismus, Entführung oder ähnlichem. Wir DÜRFEN die Daten also gar NICHT herausgeben, wenn diese zur Aufklärung anderer Straftaten verwendet werden sollen. So will es das Bundesverfassungsgericht und daran werden wir uns halten. Dieser Beschluss ist vorläufig und gilt bis zu einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20081028_1bvr025608.html






Ich hoffe es hilft denen die Trozdem noch fragen haben obwohl schon gute antworten dabei waren



HF BadBoii