Im Endeffekt hast du Diebesgut verkauft. Denke schon, dass was passieren könnte. Er wird sein Geld allerdings niemals zurückbekommen, da es auf das Kaufen von Diebesgut keine "Geld-Zurück-Garantie" gibt.

Wenn ich jetzt Lust hätte, würde ich dir den BGB Paragraphen raussuchen, aber hab gerade kb in mein Wirtschaftsheft zu schauen