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  1. #11
    Anfänger
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    Also um hier mal einiges klarzustellen.
    Es geht hier im Prinzip um zwei Verfahren, die gegen dich eingeleitet werden könnten.
    Zum einen ein strafrechtlcihes Verfahren wegen Betruges, zum anderen ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Ziel auf Schadensersatz.
    Ein strafrechtliches Verfahren beginnt in der Regel mit einer Anzeige bei der Polizei. Dass die Staatsanwaltschaft bei einem Ersttäter (davon gehe ich einmal aus) und bei einem Wert der Sache von ca. 15 € ein Verfahren einleiten wird, ist (nach meiner Einschätzung) sehr unwahrscheinlich.
    Ein zivilrechtliches Verfahren ist möglich. Allerdings trägt in diesem Fall "dein Käufer" ein nicht unerhebliches Risiko. Wenn du in dem Zivilverfahren unterliegst, werden dir die Kosten des Verfahrens auferlegt. ABER, wenn du nicht zahlungsfähig bist, bleibt er erstmal auf seinen Anwaltskosten sitzen. Er hat zwar einen Anspruch auf Zahlung aber wenn bei dir erstmal nichts zu holen ist, dann dauert es schon ein wenig bis er irgendwann sein Gled bekommt.
    Zum anderen ist ein Gerichtsverfahren auch mit Arbeit und Zeit verbunden. Auch für den Kläger. Von daher ist auch ein zivilrechtliches Verfahren eher unwahrscheinlich, aber durchaus möglich.

    PS: Ein Gerichtsverfahren kann zivilrechtlich aber durchaus wegen 15 € eingeleitet werden. Starfrechtlich natürlich auch.

  2. #12
    E.L.I.T.E Avatar von GODFATHER
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    Zitat Zitat von katerlysator Beitrag anzeigen
    es werden 100 mill acc verkauft und sie werden nicht rausgeworfen.
    Rapishare acc dürfen verkauft werden.
    2. wenn du es aus einem anderen Forum bekommen hast sind die daten stealt oder "ehrlich" gekauft worden ???
    Du brauchst in deinen Verkauf nicht hineinschreieben ohne garantie blablabla
    Da es ein Privatkauf ist ist es IMMER ohne Garantie außer der Gläubiger gibt Garantie

    3. Wegen 15 € kann und darf er garnicht ein Gerichtsverfahren einleiten
    Im schlimmsten Fall musst du ihn einen neuen Acc kaufen aber das muss er erstmal beweisen.

    4. Wenn es geklaute ware war dann kann dich höchstens ebay anzeigen
    worauf bei dir keien Schuld liegt da er dir ja auch "verkauft" wurde
    Das ganze würde dem Gericht ""__> Polizei "" fiel zu Umfangreich sein

    5. Also im Endeffekt kann er nur was machen wenn er wirklich es an den hacken hängt also selber rechtsanwalt ist ...
    Sonst würde im endeffekt die Beweislast daran Schuld sein das das Verfahren eingestellt wird.

    Also cool down

    MFG

    (paragraph §8 Ich hafte nicht für rechtsschreibfehler)
    "Wegen 15 € kann und darf er garnicht ein Gerichtsverfahren einleiten "

    Als Privatperson kannst du sowieso keine Gerichtsverfahren einleiten, du machst ne Anzeige, dann kriegt das der Staatsanwalt und der entscheidet ob du ein Strafverfahren kriegst oder ob das ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt wird...

    Was den anderen angeht:

    Wenn du das PW und Email nicht geändert hast brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen, wenn du aber Diebesgut verkauft hast ist das Hehlerei und dann hast du ein kleines Problem, auch wenn du es nicht wusstest denn Dummheit schützt nicht vor dem Gesetz.

  3. #13
    Fortgeschrittener
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    Brauchst da keine Angst haben. Niemand zeigt dich wegen 15 Euro an und wenn doch, wird sich die Polizei wegen 15 Euro nie die Mühe machen, irgendetwas deswegen zu unternehmen. Ausser der Käufer ist ein Gerechtigkeitsfetischist, dann hast du Probleme. Denn dann wirst du von ihm gejagt.XD

  4. #14
    Trojaner Avatar von Genix
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    Zitat Zitat von Jack1599 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wobei es unmöglich sein kann, wenn er wirklich alle Daten selbst geändert hat.
    Eine E-Mail von dem Account aus, der bei der Bestellung des RS.com Acc's angegeben wurde und der besitzer bekommt neue Zugangsdaten...

    Jetzt mal im Ernst: Wie blöd kann man eigentlich sein? Mit deinem realen Ebay-Account gestohlene Account's zu verkaufen...OH MEIN GOTT!!! ...

    Wenn er dich anzeigt, hast du 'n Problem. Ist jetzt nicht so, dass du große Probleme kriegst, aber die Bullen werden sich auf jden Fall bei dir melden. Ist ja schließlich Hehlerei.



  5. #15
    Bugbear Wurm
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    Zitat Zitat von katerlysator Beitrag anzeigen
    e
    3. Wegen 15 € kann und darf er garnicht ein Gerichtsverfahren einleiten

    4. Wenn es geklaute ware war dann kann dich höchstens ebay anzeigen..
    zu 3.: Dürfen schon. Ebay-Käufer sind die dümmsten Menschen der Welt. Jemand hat schon mal wegen 3 Euro geklagt (war zu viel in den Versandkosten einkalkuliert).

    So schnell geht es mit dem Gericht etc. nicht. Dir muss erst mal eine Frist gesetzt werden. Eine Anzeige wird wegen Geringfügigkeit ins Leere laufen.

    Zahl dem Depp einfach sein Geld zurück und du hast Ruhe.

    zu. 4. Ebay wird sicherlich auch die Zeit haben, die Leute selbst anzuzeigen... Ebay ist nur der Vermittler in der Kaufgeschichte.

    Btw: Von 30 Anwalts- oder Anzeigendrohungen sind ca. nur 5 ernst gemeint (ist meine Erfahrung) Aber wie gesagt, wegen solchen Minibeträgen wird dir nix passieren.

    Sollte der Käufer weiter Stress schieben, geh ins Internetcafe und bestell 1000 Erotikkataloge und mach in Gewinnspielen mit seinen Daten mit
    Geändert von sharer123 (01.02.2009 um 10:36 Uhr)

  6. #16
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    Wegen 15 Euro zum Anwalt.

    Wenn der den Fall gewinnen sollte übernimmst du die Anwalts kosten von dem .

  7. #17

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    immer drunter schreiben dass du keine haftung dafür übernimmst falls die daten geändert werden dar es sein kann das er viren auf dem pc hat
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