1. der Upload ist schlimmer als der Download. Beim Upload kommt zur eigentlichen Urheberrechtsverletzung auch noch die Verbreitung. Es ist also besser, nur wenn man selbst nichts hochläd.
Da das im normalen Filesharing allerdings durch die Software sanktioniert wird (Leech only ist verpönt), kann man hier auch aufs Usenet oder Oneklick-Hoster wie Rapidshare ausweichen.

Der Nachweis und die Verfolgung sind schwierig. Erwischt werden normale User meist bei Emule oder Torrent. Zur Beweissicherung wird meist auch die Datei von den Anbietern heruntergeladen, ich vermute aber, dass die Bereitstellung alleine ausreicht.


2. Der Download von Material aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist illegal. Das heißt alles, wo klar ist, dass der Rechteinhaber dieser Art der Verbreitung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugestimmt hat. Dazu gehören zum Beispiel abgefilmte Kinofilme oder die kompletten Musik-Charts aus Filesharingbörsen.


3. Es gibt Unterschiede zwischen Strafbarkeit, Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen.