Der Deutsche Presserat hat eine öffentliche Rüge gegen das Computer-Magazin 'PCWelt' ausge- sprochen. Das Blatt muss diese nun in seiner kommenden Aussage abdrucken. Den Angaben zufolge wurde durch die Zeitschrift der erste Punkt des Pressekodex verletzt, als sie über die "15 illegalsten Hacker-Tools" berichtet und deren Funktionsweise ausführlich dargestellt hatte. Das entschied der Beschwerdeausschuss auf seinem Treffen vom 3. bis 5. März. "Eine solche Berichterstattung über nicht legale Programme entspricht nicht den journalistischen Grundsätzen. Das Ansehen der Presse gerät in Gefahr, wenn eine Zeitschrift 'Gebrauchsanweisungen' für verbotene Software gibt", erklärte der Presserat. Er beruft sich damit auf die Ziffer 1 des Pressekodex. Unter dem Punkt heißt es unter anderem: "Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien." Insgesamt wurden zum Ende des Treffens fünf weitere Rügen gegen verschiedene Publikationen ausgesprochen. Quelle: winfuture.de