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  1. #1
    Anfänger
    Registriert seit
    13.12.2008
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    18

    Standard Inkasso Firma -.-

    Guten Tag,

    Habe Nen Fettes Problem Also ich bin erst 14 Jahre

    Ich habe so ein Email erhalten von so eine
    Inkasso Firma da stand drin Das ich ein Betrag zahlen soll
    Von ich nix weiß da stand das drin

    Code:
    Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
     
    Grundforderung unseres Mandanten: 144,00 Euro
    bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 Euro
    vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50 Euro
    vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 Euro
    ---------------------------------------------------------
    Ich soll zahlen wegen - Easyhomespace Mitgliedschaft

    Aber ich habe mich da nicht angemeldet oder ich war nie mals auf diese Homepage drauf oder irgedwas...

    ICH HABE NIX gemacht Ich habe etwas angst bekommen.
    Ich wollte nix meine eltern erzählen weil Ich angst habe das ich ärger bekomme darauf hin habe ich nix gemacht ahbe nicht zurück geschrieben GAR nix..

    Dann kurz darauf später Kam noch ein Email Mit folgene Inhalt:

    Code:
    Sehr geehrter Herr (Name weggemacht),
     
    wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns die Firma Ontecma Alexander Haselhoff aus Stuttgart mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie hat am 29.02.2008 folgende Leistung für Sie erbracht:
     
    - Easyhomespace Mitgliedschaft
     
    Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 144,00 Euro. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
     
    Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
     
    Grundforderung unseres Mandanten: 144,00 Euro
    bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 7,50 Euro
    vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50 Euro
    vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 Euro
    ---------------------------------------------------------
    noch offener Gesamtbetrag (Stand: 15.12.2008): 188,50 Euro
     
    Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 188,50 Euro ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 114863430 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.
     
    Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
     
    Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
     
    Mit verbindlichem Gruß
    mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid
     
    mediafinanz AG
     
    Registriert und zugelassen
    vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück
    nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
    Ich hatte wieder angst und nicht geantwortet dann Kam heute noch ne email Jetzt Habe ich richtigen angst Jetzt Stand das drin -.- Mit ne anzeige
    OHh man

    Code:
    Sehr geehrter Herr Anouar,
     
    Sie haben Ihre o.g. Schulden trotz mehrfacher Aufforderung nicht beglichen. Die Rückstände müssen nunmehr tituliert und zwangsweise beigetrieben werden. Die Vollstreckung wird dann auf Ihre Kosten z.B. durch Pfändung von Sachen, Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber oder Pfändung bei Ihrer Bank durchgeführt. Ein erwirkter Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Sie können diese Maßnahmen noch vermeiden, wenn Sie sofort den rückständigen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens  auf das unten angegebene Konto überweisen.
     
    Anderenfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens mit anschließender Vollstreckung!
     
    Gerichtskosten §11, Nr. 110 GKG: 23,00 Euro
    Anwaltsgebühren §13 RVG: 25,00 Euro
    Auslagen: 5,00 Euro
    Kosten des Mahnbescheides: 53,00 Euro
     
    Diese Kosten können Sie durch sofortige Zahlung sparen, ebenso die Kosten, die durch Einleitung der Vollstreckung entstehen.
     
    Hiermit informieren wir Sie gem. § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, dass wir die zu Ihrer Person vorliegenden Daten gespeichert haben.
     
    Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen werktags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)541 2029-200 zur Verfügung.
     
    Mit verbindlichem Gruß
    mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid
     
    mediafinanz AG

    Obwohl ich Nix gemacht HABe VERDAMMT WAS WOLLEN DIE VON MIR BIN ERST 14 JAHRE ALT!!!

    Ich hoffe ihr könnt mir Helfen BITTE....
    ich bin schon verzweifelt............



    p.s Wo ich die erste email bekam stand

    Es so "Sehr geehrter Frau ....."
    Jetzt die andere 2 email so
    "Sehr geehrter Herr ...."

    Oder sind das Betrüger??[/quote]
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  2. #2
    hm?
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    Standard

    hattest du schon post ? also im briefkasten?
    wenn nein - einfach nicht beachten und schreib den einfach nit zurück. wenn die sehn das du dich nicht verarschen lässt nehmen sie den nächsten und fertig^^
    Rechtschreibfehler kann sich jeder für sich selbst korrigieren !!!

  3. #3
    W32.Lovgate
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    Standard

    hmm haste dich dort angemeldet ja oder nein wenn ja mit fake daten oder reale daten wenn fake dann solltest du nix machen

    aber wenn mit realen dann solltest du deinen elltern bescheid sagen und dann sollen deine eltern eine maoil hinschreiben das sie damit nicht einverstanden sind mit der mitgleidschaft und dann sollte es gut sein

  4. #4
    Anfänger
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    26

    Standard

    nix zahlen und kein kopf machen ....

    wenn du 14 bist biste eh nicht vertragsfähig ... die können drohen wie sie wollen.
    is ne typische masche .. aber machen werdense nix

    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__111.html

    achja und wennde mal googlest nach "Easyhomespace Mitgliedschaft" merkste dass du net der einzige bist den die jungs verarschen wollen

  5. #5
    Anfänger
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    Standard

    Danke an alle aber ich habe kein brief bekomme

    1. Ich kenne die seite nicht

    2. Villt hat ein freund mit meine email angemeldet

    3. Wenn ich mich i-wie anmelde geb ich nie real daten ^^ bin net dumm xD Achja die habe doch in email geschrieben das die ein brief geschcikt habe aber nix angekommen ^^
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  6. #6
    hm?
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    Standard

    dann mach dir keine sorgen mehr. ignoriere die emails einfach und fertig. solange du keinen brief mit der post bekommst ist es eig relative egal was die schreiben ob anzeige oder sonst was^^ alles fake.
    Rechtschreibfehler kann sich jeder für sich selbst korrigieren !!!

  7. #7
    Anfänger
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    Standard

    aber die satz macht mir noch sorgen

    "
    Registriert und zugelassen
    vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück
    nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG"

    Ist das von Amtsgerichts? oder habe die es einfach
    noch hingeschrieben


    P.s Dake Nochmal An alle
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  8. #8
    NoClose Wurm
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    Standard

    Die können dir nichts also mach einfach gar nichts wenn du davon wirklich nichts weißt.

    Das sind einfach irgendwelche Betrüger die Leuten wie dir Angst machen und Geld ábkassieren wollen.

    MfG

  9. #9
    Stanley Jobson
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    Standard

    Wie die anderen Sagten....
    mach dir keine Sorgen!!! Du bist 14... also Lösch diese Emails... drück Sie in den Spam ordner und Fertig....

    Hier mein BM Link
    [6/0]

  10. #10
    Anfänger
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    13.12.2008
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    Standard

    Okay alles klar habe mich etwas schlau gemacht (Google) xD


    Lest euch diese Satz Dursch:

    "Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.

    Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben."
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