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  1. #1
    Fortgeschrittener
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    Standard Ebay - RS.com Account verkauft - Käufer droht mit Anzeige

    Hallo,
    Ich habe bei Ebay einen Rs.com Account verkauft. In der Artikelbeschreibung habe ich keine Garantie & Rücknahme reingeschrieben.
    (Den Account habe ich nicht von Rs.com selbst gekauft, sondern aus einem anderen Forum bekommen.)
    Der Käufer hat die Accountddaten sofort nach der Bezahlung bekommen und auch PW+Email geändert. Einige tage später schreibt der mich an und meinte, dass die Email+PW+Loginname von dem Account geändert worden seien (angeblich von mir). Ich habe nichts geändert. Vielleicht war es irgendein vorbesitzer, wobei es unmöglich sein kann, wenn er wirklich alle Daten selbst geändert hat.
    Nun droht er mir mit einer Anzeige.

    Kann der mir was? Schützt mich die Angabe "keine Garantie & Rücknahme" eigentlich nicht schon?

  2. #2
    freundlicher Newbiehelfer
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    Würde sagen, er hat den kürzeren gezogen.

    Es kann nämlich sein, dass er den Acc zB an nen Bekannten abgegeben hat oder sich selber einen PW-Stealer o.ä. eingefangen hat.

    Selbst wenn er vor Gericht geht, wird das Ganze wohl wegen Geringfügigkeit abgelehnt.

    Wer weiß. Aber mach dir keinen Kopf.

  3. #3
    Be root - Use Linux Avatar von H4x0r007
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    Standard

    Im Endeffekt hast du Diebesgut verkauft. Denke schon, dass was passieren könnte. Er wird sein Geld allerdings niemals zurückbekommen, da es auf das Kaufen von Diebesgut keine "Geld-Zurück-Garantie" gibt.

    Wenn ich jetzt Lust hätte, würde ich dir den BGB Paragraphen raussuchen, aber hab gerade kb in mein Wirtschaftsheft zu schauen
    Bald 14 Jahre auf Free-Hack. Krass wie die Zeit vergeht...
    "Drei Dinge sind unendlich - das Universum, die menschliche Dummheit und die WinRAR-Testversion"

  4. #4
    Fortgeschrittener
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    Wenn er nun zu seinem Anwalt geht und Anzeige erstattet, bekomme ich dann sofort irgendeine Einladung zum Gericht?
    Er muss doch wenigstens vorher beweisen, dass ich das gewesen sein soll.
    Ich war es aber wirklich nicht...
    Außerdem ist der Handel bei Ebay mit Accounts doch sowiso verboten. Aber würde mir das irgendeinen Vorteil bringen?

    Vll droht der mir nur auch oder so. Weil wegen 15€ zum Anwalt zu gehen?
    Alleine der Anwalt kostet doch schon einiges mehr oder?
    Geändert von Jack1599 (24.01.2009 um 18:44 Uhr)

  5. #5
    Stanley Jobson Avatar von GregorSamsa
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    "Außerdem ist der Handel bei Ebay mit Accounts doch sowiso verboten. Aber würde mir das irgendeinen Vorteil bringen?"

    Da du angefangen hast, mit Acc's zu handeln und nicht er, rate mal, wem das einen Vorteil bringt...

  6. #6
    Fortgeschrittener
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    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand bei 15€ sofort zu einem Anwalt rennt.
    Und selbst wenn, was könnte mir alles passieren?

  7. #7

    Standard

    Dir passiert dann schon etwas, da wie schon gesagt du Accounts, also Diebesgut verkauft hast, ihm wahrscheinlich aber auch, da er es angenommen und benutzt hat..
    Aber das ist alles nur Angstmacherrei, den Aufwand ist es nicht wert.
    _n0p3_

  8. #8
    Sobig Wurm
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    Zitat Zitat von GregorSamsa Beitrag anzeigen
    "Außerdem ist der Handel bei Ebay mit Accounts doch sowiso verboten. Aber würde mir das irgendeinen Vorteil bringen?"

    Da du angefangen hast, mit Acc's zu handeln und nicht er, rate mal, wem das einen Vorteil bringt...
    Wo steht das denn?
    Und warum werden bei ebay zB steam accounts verkauft?

    greetz

  9. #9
    Css-Suchthaufen Avatar von katerlysator
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    Standard

    es werden 100 mill acc verkauft und sie werden nicht rausgeworfen.
    Rapishare acc dürfen verkauft werden.
    2. wenn du es aus einem anderen Forum bekommen hast sind die daten stealt oder "ehrlich" gekauft worden ???
    Du brauchst in deinen Verkauf nicht hineinschreieben ohne garantie blablabla
    Da es ein Privatkauf ist ist es IMMER ohne Garantie außer der Gläubiger gibt Garantie

    3. Wegen 15 € kann und darf er garnicht ein Gerichtsverfahren einleiten
    Im schlimmsten Fall musst du ihn einen neuen Acc kaufen aber das muss er erstmal beweisen.

    4. Wenn es geklaute ware war dann kann dich höchstens ebay anzeigen
    worauf bei dir keien Schuld liegt da er dir ja auch "verkauft" wurde
    Das ganze würde dem Gericht ""__> Polizei "" fiel zu Umfangreich sein

    5. Also im Endeffekt kann er nur was machen wenn er wirklich es an den hacken hängt also selber rechtsanwalt ist ...
    Sonst würde im endeffekt die Beweislast daran Schuld sein das das Verfahren eingestellt wird.

    Also cool down

    MFG

    (paragraph §8 Ich hafte nicht für rechtsschreibfehler)

  10. #10
    Anfänger
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    12.10.2008
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    Standard

    glaube eher das er mehr schuldig is, er muss es dir nachweisen können.

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