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  1. #1
    DateMake Dialer
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    Standard Karikatur gegen Lehrerin - Anzeige?

    Hey,

    Ein guter Freund von mir, der an ADHS leidet und sich deshalb ab und zu nicht zu kontrollieren weis (damit meine ich keine Gewalt, ich kenne ihn seit 2 Jahren sehr gut und er würde sich nie Schlagen oder sowas, ist eigentlich mehr der Schüchterne und Fremden, wenn er mit guten Freunden unterwegs ist dann dreht er halt manchmal ein wenig auf), hat Karikaturen einer Lehrerin angefertigt. Ich selbst hab sie nicht gesehen, soweit ich weis sollen darauf ein Weihnachtsmann sein der seine Lehrerin umbringt. Er kann sehr gut Zeichnen und die Lehrerin ist deutlich zu erkennen, auch wenn dort kein Name steht (soweit ich weis).

    So nun zum Problem:
    Er hat ziemlich Stress mit seinem Vater und seiner Stiefmutter, wo er einige Zeit gelebt hat. Sein Vater wollte sich sozusagen an ihm "rechen" und hat seine Bilder der Lehrerin gegeben. Diese soll die Polizei verständigt haben und nun wird er wahrscheinlich eine Gerichtsvorladung bekommen.

    Kann mir einer sagen, wo der Anklagepunkt liegt? Fällt das unter Beleidigung? Und was kann ihm drohen?

    Danke!

  2. #2
    Anfänger Avatar von cyber_gh0st
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    garnichts der kann vor gericht ERST VOR GERICHT sagen dass das nicht die Lehrerin ist dann hat sich die Sache erledigt denke ich mahl da steht ja kein Nahme drunter außerdem könntet ihr ja mal zu der LEhrerin gehen und der sagen dass das ziemlich affig ist und dass sie ziiiiiiemlich übertreibt also ihr habt nichts zu befürchten

  3. #3
    Macht&Ehre
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    Wasn das fürn Arschlochvater -.-*

    Aber einen Weihnachtsmann der die Lehrerin tötet.... ouh da wird schon was auf ihn zukommen

  4. #4
    DateMake Dialer
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    Hmm ja, das ist alles sehr schwer zu erklären mit seinem Vater und so, ne echt traurige Geschichte. Ich meine, mein Freund ist natürlich auch Schuld, er ist ziemlich Impulsiv und geht manchmal sehr aggressiv mit Worten um...er ist ein bisschen wie ein kleines Kind, man muss ziemlich gut auf ihn aufpassen, damit er keinen Müll laber/macht.
    Er zieht jetzt wieder in mein Dorf, zu seiner Mutter (knapp 15 Kilometer weit weg von seinem Vater).

    Was könnte er denn für ein Strafe bekommen?
    Ich denke er fliegt von der Schule, obwohl dass bei usn nicht so schnell passiert (bei uns gabs seit ich an der Schule bin keine Schlägereien mehr...)

  5. #5
    Michelangelo Virus
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    Sein Vater wollte sich sozusagen an ihm "rechen" und hat seine Bilder der Lehrerin gegeben
    Was ist das für ein Vater? Asozial!

    lol. wie soll den auf der zeichnung die lehrerin erkennbar sein?

    Ich meine wenn ich z.B einen PC male, ist es ja nicht gleich product xy mit intel prozessor (nur um das mal besser zu verdeutlichen) anzeige ja, wenn sie behauptet, es wäre sie...

    Soll dein freund einfach sagen, er hat sie nicht gemalt, sondern einfach nur eine lehrkraft die seiner phantasie entsprang...wenn kein name darunter steht. o.Ä dann ist gut.

  6. #6
    DateMake Dialer
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    Hmmm...sagen wir mal da steht ein Name drunter (ich weis nichts genaues, laut seiner ersten Aussage wäre nirgendwo ein Name!), was kann passieren? Geldstrafe?

  7. #7
    Michelangelo Virus
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    kann man nicht abschätzen. vllt macht sie auch garkeine anzeige? eine normale lehrerin, diese ein bisschen was von pädagogik versteht, wird davon ablassen, und lieber in ruhe mit dem schueler reden außerdem hat er ADHS....vllt ne verwarnung oder so.

    außerdem erscheint mir die story unlogisch, ich meine der vater würde sich ja selbst ins bein schiessen, da er ja wohl noch der vormund ist

  8. #8
    Macht&Ehre
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    Wobei er hat ja ADHS und kann sich auch entschuldigen!
    Ich glaube kaum dass er sofort aus der Schule geworfen wird, der wird bestimmt viele Stunden Psychogelaber ertragen müssen!

  9. #9
    CIH-Virus
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    Also zuersteinmal kommt "rächen" von "Rache" und wird deswegen mit "ä" und nicht mit "e" geschrieben.

    Ein Rechen ist eine hölzerne Harke mit großen Abständen zwischen den Zinken, mit der man unter anderem Stroh zusammenharken kann!

    Dann zu deinem Problem:
    Da dein Freund ADHS hat wird es darauf hinauslaufen, dass der Richter eine Verwarnung ausspricht und das Verfahren fallen gelassen wird. Aber ich glaube ehrlich gesagt kaum, dass das überhaupt vor Gericht kommt. Die Lehrerin muss schon ne ziemliche Bitch sein und ein verdammt geringes Selbstwertgefühl haben, wenn sie sich so von irgendwelchen Malereien von einem geistig Behinderten beeindrucken lässt... Vllt sollte man von der mal ein Gutachten machen, ob die ob ihrer Vermutlich stark angeschlagenen und labilen Persönlichkeit noch fähig ist ihren Beruf auszuüben...

    Wegen sowas geht man nicht zur Polizei, wegen sowas gibt es ne Klassenkonferenz, jedenfalls sollte das so sein, aber heutzutage läuft ja jeder direkt zu irgendner höheren Instanz um irgendwas zu beweisen... Ich meine einem Kind muss man doch nicht beweisen was fürn großer Erwachsener man doch ist, indem man es erstmal anzeigt, eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren üben auf einen jungen Menschen einen viel größeren psychischen Druck aus als irgendeine Zeichnung auf einen ausgebildeten Pädagogen, der eigentlich gelernt haben sollte, wie man mit sowas umgeht!

  10. #10
    Bad Times Virus Avatar von Th3_Cr4xX
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    Standard

    anklage wird höchstens rufmord lauten oder ein angriff gegen ihre menschenrechte

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