Der 1-Click-Hoster Rapidshare behauptet in einer Pressemitteilung, dass der in Deutschland seit der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes bestehende Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen für seine Nutzer keine Gefahr darstellt.

Das Unternehmen ließ heute eine Mitteilung verbreiten, in der von einer weltweiten Verunsicherung von Rapidshare-Nutzern durch die neuen Regelungen die Rede ist. Die gesetzlichen Veränderungen sollen aber nur Dienste betreffen, die in Deutschland genutzt werden.

Das deutsche Gesetz sehe den Auskunftsanspruch zudem nur für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor, also nur bei einer besonders schweren oder einer besonders hohen Zahl von Fällen. Die meisten deutschen Nutzer seien daher davon nicht betroffen, so das Unternehmen, so dass für sie keine Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bestehen soll.

Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend", erläutert Bobby Chang, COO von Rapidshare.

Die Nutzung von Rapidshare sei daher in Deutschland ebenso legal wie der Gebrauch eines jeden anderen Webhosters. "Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben," hieß es weiter.

Chang bemühte sich jedoch klar zu stellen, dass die Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials in der Öffentlichkeit dennoch verboten sei. Dies betreffe zum Beispiel die Veröffentlichung von Links zu Filmen oder Musik in Online-Foren. Dennoch will Rapidshare den Nutzern offenbar eine gewisse Sicherheit vermitteln.

"Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellte Chang klar.

Quelle: Winfuture.de