Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Tsutomu Shimomura Avatar von blackcat
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    Standard Namensketten verboten - Das Bundesverfassungsgericht entschied



    Künftig dürfen Eheleute keine Namensketten aus drei oder mehr Nachnamen bilden. Ein entsprechendes Verbot aus dem Jahr 1994 wurde nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Danach dürfen Verheiratete zwar ihren Nachnamen mit dem des Partners kombinieren - aber nur, wenn nicht einer von beiden bereits einen Doppelnamen führt. Damit wiesen die Richter die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Ehepaars ab. Die Frau, Zahnärztin, wollte den eigenen Namen Thalheim behalten und zusätzlich den Doppelnamen ihres Mannes, Kunz-Hallstein, annehmen.

    Laut des Ersten Senats greift das Verbot zwar in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein. Die Regelung sei aber legitim, weil der Gesetzgeber damit lange, unpraktikable Namensketten verhindern wolle. Zugleich werde damit die "identitätsstiftende Funktion" des Namens für die folgenden Generationen gesichert, weil diese durch längere Namensketten verwässert würde. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung.

    Die Klägerin wollte mit dem Dreifachnamen einerseits die Verbundenheit zum Ehemann, andererseits zu den beiden Töchtern aus erster Ehe dokumentieren. Außerdem führt sie unter ihrem Namen seit langem eine Zahnarztpraxis. Der Mann wollte ebenfalls nicht auf seinen Doppelnamen verzichten, unter dem er seit langem als Anwalt arbeitet.

    Name muss nicht komplett verschwinden


    Ihren beruflichen Interessen trägt den Richtern zufolge schon das jetzige Recht Rechnung: Auch wer seinen Namen bei einer Heirat aufgibt, darf im Geschäftsverkehr weiterhin unter seinem bisherigen Namen auftreten, so das Gericht. Die geltenden Regeln böten ihnen genügend Möglichkeiten, "ihren Bedürfnissen nach Ausdruck der eigenen Identität wie der Zusammengehörigkeit im Namen nachkommen zu können".

    Dem Gericht zufolge hätte der Gesetzgeber zwar auch andere Lösungen wählen können, um Namensketten zu verhindern. Das jetzige Namensrecht wäre zudem in diesem Punkt nicht sonderlich konsequent: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Mütter und Väter einen Doppelnamen aus früherer Ehe an die Kinder weitergeben. Allerdings liege die jetzige Regelung innerhalb der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.

    Der Deutsche Familiengerichtstag nannte das Urteil eine akzeptable Lösung. "Die Probleme in der Praxis sind nicht so groß", sagte die stellvertretende Vorsitzende Isabell Götz und verwies auf eine verschwindend geringe Zahl namensrechtlicher Klagen. Der Deutsche Juristinnenbund kritisierte die Entscheidung: "Ich bin der Ansicht, dass erwachsene Menschen entscheiden können, ob sie zwei, drei oder vier Namen aneinanderreihen", sagte Angelika Nake in Karlsruhe.



  2. #2
    DateMake Dialer Avatar von bl0b
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    Standard

    Meiner Meinung nach wurde die richtige Entscheidung getroffen. Man stelle sich vor, dass Leute in Zukunft drei oder vier aneinandergekettete Nachnamen haben wie zum Beispiel Muster-Müller-Schmidt. Das wäre einfach nur nervig und der Nutzen, welchen die Personen mit dem Namen daraus ziehen würden wäre bedeutend geringer als der Mehraufwand für den Rest der Leute.
    So lange man den Namen zum Beispiel bei Arztpraxen behalten kann spielt das ja keine grosse Rolle und ist hinnehmbar.

  3. #3
    Richard Stallman Avatar von Sawyer
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    Ich finde die Entscheidung das das Gesetzt bestehen bleibt gut , denn mehr als 2 Namen wären zu viel^^

    MfG

  4. #4
    Sobig Wurm Avatar von jens3911
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    ich finde jeder hat das recht darauf, das er die namen seiner elern(großeltern) trägt!!


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  5. #5
    DateMake Dialer Avatar von bl0b
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    Standard

    Zitat Zitat von jens3911 Beitrag anzeigen
    ich finde jeder hat das recht darauf, das er die namen seiner elern(großeltern) trägt!!
    Stimme ich dir zu. Hier geht es aber um die Heirat und insbesondere um den Spezialfall, dass 2 Leute heiraten, von denen einer schon einen doppelten Nachnamen hat (z.B. Müller-Meier). Nun kann man im Normalfall den Familiennamen so wählen, dass die Nachnamen beider Ehepartner mit einem Bindestrich kombiniert werden. Dies würde also zu Drei- oder Mehrfachnamen führen (halt BLUB-BLOB-BLAB-BLEB-BLIB), was aber in einem früheren Urteil verboten wurde. Diese Urteil wurde nun bestätigt.

  6. #6
    Macht&Ehre
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    Ja das erbt man immer weiter bis du 40 Nachnamen hat... und dass will nicht jeder

  7. #7
    El Diablo :> Avatar von VooDoo666
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    Ich finde das ist sowas von sche*? egal!
    Sollte jeder doch heißen dürfen wie er will..
    * BlackCobra hat die Verbindung getrennt (Left IDN: vodoo = fotze)

    mimi
    mimimimimimimimimimi

  8. #8
    auch nur ein enkel Avatar von boehser enkel
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    dachte erst an ketten mit namen drauf ^^
    joar hab ich schon in den nachrichten gehört. son langer name is doch dumm
    muller-meier-schulze-* -.-

    R.I.P. - shark-bite.6x.to - your shark ressource



  9. #9
    Tron Avatar von peppy
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    naja schwachsinn ist es schon so viele namen zu haben....
    aber gleich verbieten würde ich es net soll doch jeder selber entscheiden
    können ...
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  10. #10
    NoClose Wurm
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    Wir haben ein paar neue Lehrerinnen an der Schule. Zwei von denen haben einen so hässlich auszusprechenden Doppelnamen, dass man jedes mal überlegen muss wie man sie ansprechen muss. Ich werde natürlich die Namen nicht preisgeben aber, ein Name besteht aus einem altschlesischen Namen und einem englischen (!)... Scheint wohl heute mehr in Mode zu kommen... An dieser Stelle ein Dank an Alice Schwarzer und ihre Bande!

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