huhu Cyber_ghost

Davon abgesehen, dass du keine Geräte selber bauen darfst!
Das darf man nur mit Lizenz. Du müsstest also ein käufliches CB-Gerät benutzen welches ja nicht gerade klein ist(=

Was willst du den damit genau machen?Oder anderst gefragt was hast du genau damit vor?

An der stelle wollte ich dich noch auf folgendes aufmerksam machen:

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Naja, ich denke nicht das sich hier noch wer mit einem Tut melden wird...oder doch?(=

MFG

Chris