Guten Abend

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Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden bald verschickt.


In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Auch wer zahlt, wird enttarnt
Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Die Seite gulli.com hat nun berichtet, dass ein deutscher RapidShare-Nutzer eine Geldbusse von mehreren Tausend Euro zahlen musste. Er soll urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und anschliessend eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten haben.

Auch in der Schweiz wird es ungemütlich
Wie 20 Minuten Online erfuhr, müssen RapidShare-Piraten auch hierzulande bald damit rechnen, dass bei ihnen die Polizei klingelt. «Wir sind gerade dabei, die ersten Verfahren gegen RapidShare-User einzuleiten, die über den Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte im Web angeboten haben», sagt Wilfried Haferland vom Schweizer Ableger der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) gegenüber 20 Minuten Online. Zwar habe der Schweizer Verband der Musikindustrie bislang aktiv keine IP-Adressen von RapidShare.com angefordert, schliesse dies aber für die Zukunft nicht aus. «Zum Glück ist unser Verband global aktiv», sagt Haferland. Man habe die Adressen von anderen IFPI-Landesverbänden erhalten, in deren Ländern RapidShare auf Grund der Gesetzgebung kooperieren musste. «Natürlich können wir wegen der gesetzlichen Grundlage in der Schweiz nur gegen Uploader geschützter Dateien vorgehen», so Haferland weiter, «denn der reine Download ist hierzulande nicht ohne Weiteres zu belangen.» Vor vier Monaten hatte Beat Högger, Vize-Chef der IFPI Schweiz, im Interview mit 20 Minuten Online angekündigt, gemeinsam mit den Internetprovidern gegen Musikpiraten vorgehen zu wollen. Wer wiederholt Urheberrechte missachte, dem solle der Webzugang gesperrt werden können, so Högger. Passiert ist bislang nichts dergleichen. In Frankreich scheiterte eine entsprechende Gesetzesinitiative Anfang des Monats. Sie hatte die Schaffung einer Behörde vorgesehen, welche hartnäckige Raubkopierer mit einer Netzsperre von bis zu einem Jahr hätte belegen können.


Das wichtigste rot angestrichen.
Quelle: http://www.20min.ch/digital/webpage/story/27628516


Habe ich von board.3dl.am