Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Richard Stallman Avatar von Sawyer
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    Standard BKA-Chef: Bisher noch keine Online-Durchsuchungen

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in den fünf Monaten seit der Einführung von Online-Durchsuchungen angeblich noch kein einziges Mal auf diese Ermittlungsmethode zurückgegriffen.

    Das sagte BKA-Chef Jörg Ziercke gegenüber der morgigen Ausgabe des 'Westfalen-Blatts'. "Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um", sagte er.

    Die Nutzung der Online-Dursuchung sei bisher noch nicht notwendig gewesen. Bei den in der letzten Zeit behandelten hätten herkömmlichen Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung ausgereicht, so der BKA-Chef weiter. Zukünftig werde sich dies aber vermutlich ändern - mit vier oder fünf Durchsuchungen rechnet Ziercke dann jährlich.

    Wenn es weniger seien, wäre ihm das auch recht, führte er aus. Es sei ihm aber wichtig, wenn seine Beamten im Ernstfall auf dieses Mittel zurückgreifen könnten.

    Quelle: Winfuture.de

  2. #2
    Trojaner
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    Das beruhigt mich jetzt aber xD Hoffentlich bleibt es auch so!

    Wer weiß vllt führen sie die Untersuchungen heimlich durch :S

  3. #3
    Trojaner
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    Ich glaube die Polizei darf nicht lügen..
    Sie kann die Aussage aus "ermittlungstaktischen Gründen" zwar verweigern etc. , darf aber keine Falschaussage machen..


  4. #4
    Kevin Lee Poulsen Avatar von VeN0m
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    Zitat Zitat von matze093
    Das beruhigt mich jetzt aber xD
    Sarkasmus? Ich für meinen Teil bin eher beunruhigt davon.

    Zitat Zitat von ThePapst
    "Es sei ihm aber wichtig, wenn seine Beamten im Ernstfall auf dieses Mittel zurückgreifen könnten."
    Das sagt ja schon alles. dass bisher noch kein Beamter auf diese Mittel zugreifen _mussten_ heißt ja nicht, dass sie es nicht _können_. Und ich bin der Meinung, dass wenn die Polizei (oder eher die Leute, die dort für Internetkriminalität zuständig sind) die Möglichkeit hat etwas zu tun sie es auch früher oder später tun werden. Warum auch nicht? "Ernstfälle" treten häufiger ein, als man es denkt...

    Zitat Zitat von Dreamwork
    Ich glaube die Polizei darf nicht lügen..[...]
    darf aber keine Falschaussage machen..
    Niemand darf Falschaussagen machen. Jedoch darf sich jeder auf § 55 StPO beziehen, welcher besagt, dass jemand das Recht zu schweigen hat, wenn er sich in irgendeiner Weise selbst belasten müsste. Aber Priester, Ärzte, Anwälte und ich glaube auch Polizisten haben eine "Schweigepflicht". Wenn sie das Gericht davon nicht befreit dürfen sie nichts ausplaudern.

    Ob sie einfach nichts sagen dürfen (auch in Bezug auf eine Untersuchung) bezweifele ich dennoch... Der "Täter" hat ja wohl das Recht einen Untersuchungsbeschluss zu sehen, wenn einer ausgestellt wurde...

    Naja ich bin mal gespannt...
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  5. #5
    W32.FunLove Avatar von Patorsky
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    Genau.... Als wenn der wüsste was seine Mitarbeiter machen und auf wessen Rechner die grad zugreifen ^^

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