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  1. #1
    W32.FunLove
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    Standard CRIPO hausdurchsuchung

    hallo.
    mein freund kam heute morgen zu mir in der schule an und sagte das bei him heute morgen die kriminall polizei aus münster war und sie nen durchsuchungs und haft befehl oder sowas ähnlich gegen ihn haben.
    Jetzt haben sie sein rechner mitgenommen , weil er angeblich im Dezember ein mädchen aus der schule gehackt haben sollte.

    Was kann er tuhen?
    wie schauts rechtlich aus? ( ers ist 15 )

    naja , bin mein rechner formatieren , da er nicht weit weg wohnt

  2. #2
    Anfänger Avatar von wui:>
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    Standard

    Wegen einem Trojaner (nehm ich mal an) folgt eine Durchsuchung? Ich glaub der hat paar andere Sachen angestellt.

    Wies rechtlich aussieht, kann ich leider nicht so viel sagen.

  3. #3
    Grafiker :D Avatar von Yeahsus
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    Standard

    Mit 15 ist er bereits straffähig also kann ihm da gut ne Anzeige zukommen.
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  4. #4
    Kevin Lee Poulsen Avatar von VeN0m
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    Standard

    Hast Du mal bedacht, dass das Mädchen eine Anzeige aufgegeben haben MUSS? Ohne, dass ein Fall von öffentlichem Interesse ist macht ein Staatsanwalt nichts. Und Die KriPo rückt auch nicht einfach aus, weil jemand einer Person einen RAT / Stealer geschickt oder auf eine Phishingseite gelockt hat oder sowas um den Dreh.

    Dein Freund hatte sich wohl ziemlich blöd angestellt haben. Und ein Haftbefehl gegen einen 15-jährigen ist in so einem Fall auch nicht gerechtfertigt. Bei Körperverletzung ist es oft auch nichtmal so, dass die Polizei einen 15-jährigen festnimmt. Höchstens in schweren Fällen...

    Rechner mitnehmen ohne konkreten Verdacht oder aussagekräftige Beweise? Wie soll man den Fall beweisen? IP? Die ist nicht beweiskräftig, da für gewöhnlich jeder, der an den Router angeschlossen ist diese IP hat --> Die Person kann nicht identifiziert werden. Oder steht der Haftbefehl gegen alle Familienmitglieder aus?

    Fazit: Dein Freund übertreibt oder redet einfach nur Blödsinn. Hast Du ihn mal gefragt, ob er das ernst meint oder da evtl. mehr war, als dass er dieses Mädchen "gehackt" hat? Oder eher: Wie definierst Du "gehackt"? Hat er einen Account gestohlen oder was? Da lacht die Polizei eher drüber, als dass sie ernsthaft einen Durchsuchungs- und / oder Haftbefehl ausstellen. Vor allem für die Kriminalpolizei. Die tut, wie der Name schon sagt ja eher etwas gegen Kriminalität und nicht gegen Kinderkram...

    PS.: 500. Beitrag
    Come to the dark side - We have cookies

  5. #5
    Bad Times Virus Avatar von Rapter
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    Naja, ab 14 bist du Strafmündig..
    Aber da wird wohl noch mehr gewesen sein, wie nur ein Trojaner oder?

    PS: Wenn du schon formatierst, verschlüsselst du deine Festplatte am besten gleich mit. Nur so als kleiner Tipp.


  6. #6
    Bad Times Virus
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    Standard

    Zitat Zitat von Rapter Beitrag anzeigen
    Naja, ab 14 bist du Strafmündig..
    Aber da wird wohl noch mehr gewesen sein, wie nur ein Trojaner oder?

    PS: Wenn du schon formatierst, verschlüsselst du deine Festplatte am besten gleich mit. Nur so als kleiner Tipp.
    Eben, oder dein Freund ist n Schnacker^^
    Alles kann - nichts muss.

  7. #7

    Standard

    Da muss nicht zwingend mehr gewesen sein. Kann sie beweisen das er auf ihrem PC war, ist eine Hausdurchsuchung mittlerweile üblich, leider.

    [...]monkey see monkey do
    dont ever make the first move
    just let em' come to you
    cause they always gunna see and do what the other one do
    so let em' come to you
    the rest of us follow suit
    monkey see monkey do
    [...]


  8. #8
    Con++++er
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    um was für einen acc handelt es sich denn?

  9. #9
    Linus Torvalds Avatar von kInGoFcHaOs
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    is unintressant
    ein bankacc (was wichtiges) wars wohl nicht weil n 15 jähriger / ne 15 jährige normal kein hbci bzw onlinebanking zugang der bank bekommt....

  10. #10
    Gesperrt
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    Standard

    Ab 14 Jahre ist man strafmündig wissen die meisten.
    Doch selbst wenn man nur 1 Trojaner an eine Person verschickt und somit unerlaubten Zugriff erhalten hat macht man sich Strafbar nach folgenden Pragraphen im StGb:
    §202a Ausspähen von Daten http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html
    §202b Abfangen von Daten http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202b.html
    §202c Vorbereiten des Ausspähen und Abfangens von Daten http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202c.html
    §303a Datenveränderung http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303a.html
    §303b Computersabotage
    Wenn dein Freund also kein Truecrypt hat wird er schnell busted werden - sowohl die Anzeige des "Mädchens" wirklich wahr ist.
    Anhand von der IP und des Verlaufes im ICQ kann man schnell nachvollziehen wer was wem wann geschickt hat.

    Ich kann zum Schluss nursagen.

    1) Bei solchen Sachen Proxy benutzen/Truecrypt
    und 2) Dein Freund soll versuchen einen Kompromiss mit den Eltern des Mädchens zu vereinbaren bzw. dass er den Account ihr wieder gibt.

    Gruß. gf0x

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