Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Forenclown Avatar von cl9wn
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    Standard Post-/Briefgeheimnis?

    Hi, ich hab ne Freundin, die ist 15 und naja, da zu Hause gehts ziemlich ab^^ Die Eltern sind so kleine möchtegerndiktatoren und so.. Egal, ich red auch gar nicht drum rum, es dauert nur zu Lange.

    Darf die Mutter von Ihr ihre Post lesen? Nein, oder?

  2. #2
    Grafiker :D Avatar von Yeahsus
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    Standard

    Wenn man gaaanz konservativ ist, eigentlich nicht. Aber da sie auch noch nicht volljährig ist weiß ich nicht wie das da der Fall ist bei denen als Erziehungsberechtigten
    YeahsusDesigns - Ihr Partner für Designs aller Art



  3. #3
    -a.k.a. EAX.Style- Avatar von INfERn0 StyLe
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    Natürlich sie ist ja die Erziehungsberechtigte.
    Oder sind ihr Eltern bereits getrennt?

    //Edit: Da war wohl jemand schneller

    Mfg

    Rechtschreibfehler sind gewollt und ein Ausdruck meiner Kreativität

  4. #4
    W32.Lovgate
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    HHmm, normaler weiße nicht. aber da sie erst 15 ist, kann es schon gut sein das sie das darf. ich schätz mal das sie das darf, da sie noch minderjährig ist.

  5. #5
    Stanley Jobson Avatar von Vitamin X
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    Streng gesehen darf sie es NICHT.
    Aber wiederrum auch JA da sie 15 ist (somit nicht volljährig) und ihre Mutter das Sorgerecht trägt.

    Am besten sollte sie einfach mal darüber mit ihr in Ruhe reden.

    Jedenfalls Viel glück unso xP

  6. #6
    freundlicher Newbiehelfer
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    Die einen sagen ja, die anderen nein.

    Aaaaaaber:
    http://tinyurl.com/pfe5a7

  7. #7
    NoClose Wurm Avatar von txr
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    niemand darf das egal wie alt du bist... denn wenn es wirklich was dringendes oder strafrechtliches wäre dann müsste die polizei oder wer auch immer direkt an deine eltern den brief schreiben da die das SORGERECHT für dich haben, deswegen heißt es ja auch so ;D
    Code:
    Hacken ist wie Sex, man geht rein und wieder raus und hofft dann,
    nichts hinterlassen zu haben, was auf einen zurück führt.

  8. #8
    Kevin Lee Poulsen Avatar von VeN0m
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    Standard

    Bevor hier noch ein Witzbold Links zu "let me google that for you" postet helfe ich lieber mal richtig... Was heißt konkret "Sorgerecht"? Die Eltern haben Sorge dafür zu tragen, dass es dem Kind gut geht, da es - noch - nicht für sich selber sorgen kann.
    Nun... Wenn die Eltern einen konkreten Verdacht haben, dass das Kind illegale Post bekommt oder in etwas verwickelt ist dann müssten sie soweit ich weiß auch erst einen Antrag stellen, der an das Amtsgericht geht (glaube ich mal).

    Der Artikel 10 des Grundgesetzes *klick* sagt jedenfalls:

    Zitat Zitat von Grundgesetz
    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
    Ich denke mal das gilt auch in diesem Fall.
    Aber wäre es nicht einfacher einen Weg der Kommunikation zu wählen, der nicht kontrolliert werden kann (zumindest nicht so einfach)? Sprich: SMS, Email etc.?
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