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  1. #1
    Eigener Benutzertitel Avatar von inmate
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    Standard Meine Mutter wird gestalkt

    Hi all

    also ist zwar n bisschen komisch das ich das hier poste aber meine mutter wird schon seit langem von som aptotheker ********* gestalkt also auf partys etc.er wollte schon mit meiner mutter in urlaub fahren etc nur meine mutter ist glücklich mit meinem dad verheiratet
    Ich habe es leider erst heute erfahren und wollte mal mit meinen Kollegen ein ernstes gespräch mit diesem ********* führen.
    Doch ich weis nicht wie "krank" er ist also ich wollte den eigenlich richtig verprügeln .... was darunter versteht ist eure sache (also baseballschlaeger, Gasknarre oder so ^^)Doch ich weis nicht wie lange ich dafür bekomm also ich wollte fragen wie weit er beim richter gehen kann also das ich knast bekomm.weil ich hab angst das ich meiner mutter am ende nicht mehr helfen kann weil ich im knast sitz :/
    ich hoffe ihr könnt euch in meine lage versetzten und ich werde nicht drekt gebannt.
    edit:es ist halt meine mutter und ich mach mir fürchterliche sorgen ;(
    Ich freue mich auf antworten


    mfG

    inmate
    Geändert von inmate (11.06.2009 um 02:50 Uhr)


    iPott <3

  2. #2
    mOu '' < 3 Avatar von gavaSTAR™
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    Standard

    lol, #Ich denke deine Mutter ist erwachsen genug das selbst zu klären, ansonten ruf die polizei sag ihn das deine mutter gestalkt wird und du hast schiess das der typ krank ist oder so *lach* XD

  3. #3
    Eigener Benutzertitel Avatar von inmate
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    Standard

    Pff du hast garkeine Ahnung....
    bei uns kackt die polizei auf so sachen -.-


    iPott <3

  4. #4
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    Standard

    also wenn du nicht vorbestraft bist & ne gute aussage machst von wegen er hat dich oder deine mutter beleidigt und du bist ausgerastet und deine freunde das bei der polizei auch sagen wirds eingestellt oder du kommst mit arbeitsstunden davon

  5. #5
    Eigener Benutzertitel Avatar von inmate
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    Standard

    Geil vernünftige aussage danke
    bin aber 2 mal vorbestraft ^^
    diebstahl und schwerer diebstahl
    edit : aber ich denke das mit der aussage sollte emöglich sein

    mfG


    iPott <3

  6. #6
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    Standard

    Also das mit der gaspistole & baseball schläger würd ich lassen, nimm lieber deine fäuste, den so ist es keine vorsetzliche köperverletzung, annsonsten würde dich der Richter oder die Polizei fragen ob du immer ne Gaspistole oder nen Baseball Schläger dabei hast, das ganze musst du so aussehen lassen als ob du an ihm vorbei gehst & er dich beleidigt und das ganze spontan kommt & pass auf was du machst, den sowas kann ganz schnell in die Hose gehen wie z.b. Querschnitzlehmung etc und er ist ja auch nur ein Mann, wenn du sich in seine Position versetzen würdest.

  7. #7
    Eigener Benutzertitel Avatar von inmate
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    Standard

    Ja das stimmt nur es ist halt meine mutter und ich würde im notfall an die äußerste grenze gehen ja aber du hast recht


    iPott <3

  8. #8
    Anfänger Avatar von wui:>
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    Standard

    Würd mich auch nerven, aber deine Mutter muss ja auch versucht haben ihn abzublocken (kann ja sein, dass sie das nicht hat). Ich würd ihn erstmal nur Angst machen. Also noch keine körperliche Gewalt anwenden.

    Und Baseballschläger würd ich eh ganz weglassen, ich weiß ja net wie fest du zuschlagen würdest, aber des kann ziemlichst daneben gehen, dann kannst deiner Mutter für lange Zeit nicht helfen.

  9. #9
    Kekssuchti =) Avatar von Gargarensis
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    Standard

    naja, wenns schlecht läuft haste wegen dem baseballschläger denn ne anzeige wegen schwerer körperverletzung mit vorsatz,... dafür kannste laaaaange verknackt werden.
    wenn du nur so zuschlägst iss es körperverletzung mit evtl mildernden umstenden, weil du ja ausm affekt gehandelt hast ;-)

  10. #10
    Sobig Wurm Avatar von Aeon
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    Standard

    Nicht wenn er sich vorher bisschen viel Promille antrinkt, und dann irwo zufällig eine stock findet und der typ kommt, dann isser soziemlich unzurechnungsfähig wenn er glück hat

    EDIT: hab ma bissel gegoogelt:

    § 323a
    Vollrausch (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
    (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
    (3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
    ob´s dir irwie weiterhilft sei jetzt so dahingestellt ^^
    Geändert von Aeon (11.06.2009 um 07:27 Uhr)

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