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  1. #1

    Frage Raub - Hausdurchsuchung

    Hallo ich lege direkt mal los

    Vor knapp einer Woche gab es eine Schlägerei, bei welcher dem Opfer ein Handy und Portmonee geklaut wurden. Die Sachen aus dem Portmonee wurden von den beteiligten weggeschmissen. Nun hat ein Freund mit hilfe der Beteiligten die Sachen aus dem Portmonee an sich genommen und zuhause aufbewahrt. Heute morgen hatten alle Beteiligten eine Hausdurchsuchung und mein Freund hat die sachen rausgerückt (Ausweis, EC-Karte und Club-Karte) und nach einer Durchsuchung seines Zimmers wurde das Handy aber nicht gefunden.
    Bei der Polizei hat er ausgesagt, dass er die sachen genommen hat weil er sie später der Polizei/dem Opfer zurückgeben wollte, dies aber innerhalb knapp einer Woche nicht geschehen ist.

    Mein freund war bei der Schlägerei dabei und wird auch dem Raum verdächtigt, was aber eher ausgeschlossen wird da er nichts getan hat.

    Nun will ich wissen, welche straftat mein Freund begangen hat, da er die Sachen ja bewust nicht zurück gegeben hat.

    Info: Hausdurchsuchung fand bei einem um 7:30 statt und bei ihm 7:45.
    2 Beamte haben das Zimmer sehr schlecht durchsucht (grob).
    Mündlicher Durchsuchungsbefehl, der richtige soll nachgereicht werden.

    Danke im voraus für eure Hilfe

  2. #2
    Trojaner
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    erstens würd ich die garnich ohne shcirftlichen reinlassen das war shconmal erster fehler zweitens denk ich das is diebstahl aba ich bin mir nich sicher

  3. #3
    Tsutomu Shimomura Avatar von -=Player=-
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    wenn er pech hat, kommt noch unterlassene hilfeleistung dazu

  4. #4
    CIH-Virus Avatar von Jekyll
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    Ja kommt ja denn auch noch drauf an ob er schon vorbestraft ist und wie schlimm das opfer zugerichtet wurde aber das abziehen wird ja schon nicht mehr so leicht bestraft und rein lassen nur mit zettel oder die dürfen so weit ich weiss nur ohne zettel rein wenn gefahr im vollzug ist

  5. #5
    Rock"N"Rolla Avatar von Nobody.
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    Zitat Zitat von -=Player=- Beitrag anzeigen
    wenn er pech hat, kommt noch unterlassene hilfeleistung dazu
    Das stimmt nicht, denn er hat dem Geschädigten gegenüber keine Garantenstellung. (z.B. nahe stehende Person etc)

    Er hätte von der Notwehr Gebrauch machen können, aber Selbstschutz geht immer vor.
    Körperliche Unversehrtheit ist ein höheres Rechtsgut als Besitz.

    Im schlimmsten Fall bekommt er einen wegen Raub (erst hauen dann klauen)
    dran, da die Sachen bei ihm gefunden wurden. Somit ist er Mittäter und wird genauso belangt wie der Haupttäter.

    Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    in diesem Sinne ....
    Geändert von Nobody. (25.06.2009 um 12:52 Uhr)






  6. #6

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    Danke für die Zahlreichen antworten. Mein Freund ist nicht vorbestraft und die Täter haben, soweit ich das gerade erfahren habe, einiges zugegeben. Das Opfer kennt mein Freund nur vom sehen und andere haben/werden aussagen, dass mein Freund die Sachen(ausweis...etc) aus einem Busch nachträglich genommen hat und nicht während der Schlägerei abgezogen.

  7. #7
    Grafiker :D Avatar von Yeahsus
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    Zitat Zitat von =[ Beitrag anzeigen
    erstens würd ich die garnich ohne shcirftlichen reinlassen das war shconmal erster fehler zweitens denk ich das is diebstahl aba ich bin mir nich sicher
    Schonmal was von "Hausdurchsuchung bei Aktivitäten im Verzug" (oder so) gehört?

    Das heißt wenn es sein kann das der Verdächtige beweise,etc. schnell beseitigen kann, kommen die auch ohne Schriftlichen Befehl rein.
    Ist bei Graffiti zumindest so
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  8. #8
    W32.FunLove
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    wie kannst du die ohne SCHRIFTLICHEN durchsuchungsbefehl reinlassen XD. du hast das recht wenn sie nichts schriftliches haben sie wieder wegzuschicken!!!aber naja is ja eh zuspät.
    leider sagen die beamten bei fast allem gefahr im verzug. wäre aber nur bei mord, terrorverdacht,etc begründigt. und nicht bei so "kleinen" sachen wie nem geldbeutelraub.
    Geändert von mogtarno (25.06.2009 um 14:01 Uhr)

  9. #9
    Optik Scientologe Avatar von Sh0nix
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    Btw Raub wird bei Jugendlichen anscheinend sehr schwer bestraft.
    Hab einen befreundeten Anwalt gefragt und der hat mir gesagt, das die meisten Richter da nicht lange fakeln.
    Also viel Glück das es nicht so schlimm wird...



    Willst DU einen Account, eine
    Homepage oder irgendetwas Anderes hacken?
    Look http://free-hack.com/showthread.php?t=14529



    Zitat Zitat von Ken Beitrag anzeigen
    Seid mal ehrlich, unter Freunden klebt man sich auch mal an die Wand

  10. #10
    Grafiker :D Avatar von Yeahsus
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    Zitat Zitat von mogtarno Beitrag anzeigen
    wie kannst du die ohne SCHRIFTLICHEN durchsuchungsbefehl reinlassen XD. du hast das recht wenn sie nichts schriftliches haben sie wieder wegzuschicken!!!aber naja is ja eh zuspät.
    leider sagen die beamten bei fast allem gefahr im verzug. wäre aber nur bei mord, terrorverdacht,etc begründigt. und nicht bei so "kleinen" sachen wie nem geldbeutelraub.

    Nein. Gefahr im Verzuge ist alles, was mit Zeit zu tun hat. Sprich wenn du in der Zeit die geklauten Sachen wegschaffen / vernichten kannst, gilt das als Gefahr im Verzug.

    Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten würde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung flüchtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später beiseite geschafft sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muss).
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