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  1. #31
    W32.Klez Avatar von VeXx
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    Nein, hab ich auch gedacht!
    Sagt er zumindest, aber es kloiingt so ähnlich
    Zitat Zitat von maoshe
    78bn69Xg6b&/Oig5%(b7&%f79B%G(/5gb7&8bGf5P)G6HEiTg8o/67h856gF(/6G87h/6f587895g - so jetzt gehts mir besser....
    [B]

  2. #32
    Rock"N"Rolla Avatar von Nobody.
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    Zitat Zitat von cyber_gh0st Beitrag anzeigen
    aber das war alles nichts mit 1 Jahr Knast oder so(der ist 16)[...]
    Raub ist eine Straftat im Gegensatz zum Diebstahl oder Körperverletzung. Das ist nur ein Vergehen. Vergehen werden mit Geldstrafe oder mit max. einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
    Bei einem Verbrechen (edit) gibt es nur Freiheitsstrafe, also fallen Sozialstunden weg.

    Der Unterschied eines Vergehens zu einem Verbrechen ist dieser, dass bei einem Vergehen der Geschädigte selber Strafantrag stellen muss. Wenn dies nicht geschieht, (was ja im eigenen Ermessen des "Opfers" liegt) passiert da nichts. Und genau das ist bei einem Verbrechen anders. Bei einem "Verbrechen stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag. Und da kommt man nicht mit einer Geldstrafe (oder Sozialstunden) davon.
    Da fängt die Strafe ab einem Jahr Freiheitsstrafe an. Wenn man allerdings bislang eine reine Weste "hatte" wirds wohl ehr Bewehrung werden als das sie dich sofort wegsperren.

    Wie es nun aussieht wenn man unter 18 ist und nicht nach dem StGb bestraft werden kann weiß ich nur bedingt. Aber über eins solltet ihr euch im klaren sein, mit Sozialstunden kommt man bei "RAUB" nicht davon, egal ob 14 oder 41...

    BTW: So Ausreden wie "Ich wollte das geraubte Diebesgut nur an mich nehmen und später der Polizei aushändigen" hören die sicher nicht zum ersten mal. Da fackelt kein Richter lange (davon kann man ausgehen ). Lieber die volle Wahrheit sagen (bevor man sich in Widersprüche verstrickt) und Einsicht zeigen (ganz wichtig). So fährt man am besten...
    Geändert von Nobody. (25.06.2009 um 23:22 Uhr)






  3. #33
    STRG + ALT + ENTF + Aus! Avatar von XX
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    Zitat Zitat von king-org Beitrag anzeigen
    Hallo ich lege direkt mal los

    Vor knapp einer Woche gab es eine Schlägerei, bei welcher dem Opfer ein Handy und Portmonee geklaut wurden. Die Sachen aus dem Portmonee wurden von den beteiligten weggeschmissen. Nun hat ein Freund mit hilfe der Beteiligten die Sachen aus dem Portmonee an sich genommen und zuhause aufbewahrt. Heute morgen hatten alle Beteiligten eine Hausdurchsuchung und mein Freund hat die sachen rausgerückt (Ausweis, EC-Karte und Club-Karte) und nach einer Durchsuchung seines Zimmers wurde das Handy aber nicht gefunden.
    Bei der Polizei hat er ausgesagt, dass er die sachen genommen hat weil er sie später der Polizei/dem Opfer zurückgeben wollte, dies aber innerhalb knapp einer Woche nicht geschehen ist.

    Mein freund war bei der Schlägerei dabei und wird auch dem Raum verdächtigt, was aber eher ausgeschlossen wird da er nichts getan hat.

    Nun will ich wissen, welche straftat mein Freund begangen hat, da er die Sachen ja bewust nicht zurück gegeben hat.

    Info: Hausdurchsuchung fand bei einem um 7:30 statt und bei ihm 7:45.
    2 Beamte haben das Zimmer sehr schlecht durchsucht (grob).
    Mündlicher Durchsuchungsbefehl, der richtige soll nachgereicht werden.

    Danke im voraus für eure Hilfe
    Ab in den Jugendknast für 2 Wochen! Diese ganze Arschgeigen, die andere Leute verprügeln und abrippen, sind die dümmsten Wichser, die hier rumlaufen. Fast so schlimm, wie (Neo-)Nazis. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

    XX
    Bin raus. Kontakt: FREE-HACK [ÄT] H0TMA1L [DOT] DE | rm -rf

  4. #34

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    Hier fragt keiner nach deiner Meinung! Sondern nach dem Rechtsstand einer Jungen der nichts mit dem Raub zu tun hat und bewiesen die Sachen später aug der Straße aufgehoben hat!

    Danke nochmal für die Informativen aussagen von Nobody. Ich hoffe dass es auf ein Vergehen hinausläuft, weil der Junge wirklich nichts damit zu tun hat, außer dass er halt die Sachen aus dem Busch genommen hat.

  5. #35
    Grafiker :D Avatar von Yeahsus
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    Das interessiert aber nacher niemanden ob er sie direkt nimmt, oder später.

    Ausserdem, kennst du den Spruch:
    "Mitgehangen, mitgefangen" ?

    Der trifft leider öfter zu als einem lieb ist.
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  6. #36
    Social Engineering Profi. Avatar von treibius
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    hmm ich würd mal sagen entwendung, fremden eigentumes (diebstahl) , mithilfe zur straftat

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