Zitat Zitat von Swola4 Beitrag anzeigen
Ganz einfach, nicht antworten und falls etwas vom Gericht kommt, dann solltest du aber antworten und zwar, dass du deren Aussage wiedersprichst und dass du zu dem Zeitpunkt noch keine 18 wahrst.
Antwortest du auf das schreiben des Gerichts nicht ( falls eins kommt ) dann wirst du höchstwahrscheinlich zahlen müssen.

Aber wie gesagt nur auf Schreiben vom Gericht antworten !
Die ganzen Abmahungen die die Typen selber schreiben kannst du wegschmeißen ^^
aber ein problem gibt es dann doch wenn es vor gericht kommt:denn du hast dichauf der seite als 18 jähriger ausgegeben und die ziehen das vor gericht dann bist du am ***** weil du dich als einen volljährigen ausgegebn hast und das ist strafbar!