Jap, das ist auch ein Grund.
Also noch einmal zu der Anzeige. Die haben das Verfahren "angehalten", weil sie nicht wissen, wo der Typ sich genau aufhält. Ich zitiere mal:
"das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenhalt des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte. Der Beschuldigte hält sich im Ausland auf.
Fahndungsmaßnahmen sind eingeleitet worden. Sobald der Aufenhalt des Beschuldigten bekannt wird, werde ich die Ermittlungen wiederaufnehmen."
Allerdings weiß ich nicht, ob die dann Party machen, wenn sie seine genaue Adresse kennen oder ob das am "Ausland" scheitert.