Also in der neuen Computerbild gab es ein Artikel dazu. Selbst die experten Streiten sich da. ich ziteire mal die Computerbild:
Den Tatbestand "Ansehen" gibt es im Urheberecht nihct. Laut GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy ist es dennoch verboten,solche Filme anzusehen: " Da beim Anschauen eines illegalen Streams eine Zwischenspeicherung erfolgt, wird auch hier eine verbotene Raubkopie erstellt." Er beruft sich auf den Paragrafen 44a des Urheberrechtsgesetzes.
Der Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Christian Solmeck ist andere Meinung: " Beim Streamen ist es technisch notwendigt, dass Daten auf den PC des Nutzers vorübergehend gespeichert werden." Solche Zwischenspeichrung, die laut Solmecke "nur flüchtig ist", erlaubt der Paragraf eben doch. Zudem kennt Solmecke bislang keinen Fall, in dem jemand wegen Ansehens eines Streams belangt wurde.
Quelle: Computerbild 16/2009 S. 5 [Brandaktuell: Kino per Klick - Ist schons das Ansehen verboten?]