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  1. #31
    Stanley Jobson
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    Also in der neuen Computerbild gab es ein Artikel dazu. Selbst die experten Streiten sich da. ich ziteire mal die Computerbild:
    Den Tatbestand "Ansehen" gibt es im Urheberecht nihct. Laut GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy ist es dennoch verboten,solche Filme anzusehen: " Da beim Anschauen eines illegalen Streams eine Zwischenspeicherung erfolgt, wird auch hier eine verbotene Raubkopie erstellt." Er beruft sich auf den Paragrafen 44a des Urheberrechtsgesetzes.
    Der Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Christian Solmeck ist andere Meinung: " Beim Streamen ist es technisch notwendigt, dass Daten auf den PC des Nutzers vorübergehend gespeichert werden." Solche Zwischenspeichrung, die laut Solmecke "nur flüchtig ist", erlaubt der Paragraf eben doch. Zudem kennt Solmecke bislang keinen Fall, in dem jemand wegen Ansehens eines Streams belangt wurde.
    Quelle: Computerbild 16/2009 S. 5 [Brandaktuell: Kino per Klick - Ist schons das Ansehen verboten?]

  2. #32
    Besserwisser Avatar von Hiramu
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    Also ich denke es ist schon wahr, dass eine kopie durch das downloaden und zwischenspeichern erstellt wird... Ist ja eigentlich ein Downloaden + angucken, nur dass man während des ladens gucken kann und die Datei gelöscht wird... aber trotzdem war sie da!

  3. #33
    Cyberwar-Hacker Avatar von Lord_Ben@
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    also ich finde das das in so einem graubereich ist!!



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    "The only diffrences between Losers and Winners is, that the Winners have lose more often than the Losers"

  4. #34
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    Fakt ist:
    Stream Download ist zwar temporär jedoch illegal.

    Kino.to Debatten gibts genügend und sie endeten jedes mal mit "Illegal".
    Jedoch interessiert es keinen wirklich...denn man guckt trotzdem weiter.

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  5. #35
    Besserwisser Avatar von Hiramu
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    Zitat Zitat von Lord_Ben@ Beitrag anzeigen
    also ich finde das das in so einem graubereich ist!!
    Warum? oO
    Du downloadest den Film dabei? Ja!
    Also hast du urheberrechtlich geschütztes Material geladen ----> Illegal

  6. #36
    Stanley Jobson
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    ein kurze Speicherung, durch Streamen, ist nach dem UrhG nicht illegal. Da man für das Streamen nun kurz Speichern muss und es ein teil des technischen Verfahren ist. Und Angucken ist auch legal das es dagegen kein gesetz gibt. Also ist angucken ein rechtsmäßige Nutzung.
    Denn in § 44a UrhG steht
    "Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, 1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
    2. eine rechtmäßige Nutzung
    eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."

  7. #37
    Besserwisser Avatar von Hiramu
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    Hmmm... ich ruf in den nächstne Tagen einen Jura Studenten an, der kann dann ja seinen Professor fragen

  8. #38
    King of M4TR1X Avatar von Winduser
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    ja, bei Kino.to läd man temporär runter, aber auch auf Youtube. also ist das ansehen von Filmauschnitten die nicht von den Herstellern sind auch dort illegal.
    die frage ist doch eigentlich:

    Wann fangen die Fander an die User von Kino.to zu jagen?
    nicht das Volk sollte Angst vor der Regierung haben...
    sie werden sich noch Wünschen wir wären Politikverdrossen

  9. #39
    W32.FunLove
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    Cool

    Grundsätzlich gilt zu unterscheiden wie und von wo man streamt. Streamen im allgemeinen kann nicht illegal sein. Denn es gibt auch legale Streaming Seiten wie Maxdome oder Videoload. Die müssten alle pleiten sein, sofern es illegal wäre. Wo ich allerdings eine grauzone sehe ist das Streamen von illegalen Seiten, da Streamen nicht illegal ist, aber die Filme nicht von legalen Quellen herkommen geschweige denn, "legal" verteilt werden. Wäre ich in der Politik würde ich Kino.to als eine gestopfte Marktlücke sehen. Ich bin mir sicher, würde man diese Videokommunikationswege legalisieren, man eine Menge Kohle damit hereinholen könnte. Um nun zum eigentlichen Punkt zu kommen: 16 Mio € hat laut FAT Kino.to schon an Schaden angerichtet. Seid ihr nicht auch der Meinung, würde die Filmindustrie direkt einen LEGALEN Vertrag mit Kino.to aushandeln, sie dann um einiges plus machen würden? Ich sehe das ganze ein wenig suspekt und neutral. Ich werde weiterhin gemütlich filme auf kino.to schaun, und nebenbei meinen kaffee trinken. Ich wäre aber auch bereit 20€ im Monat für eine vernünftige Streaming Flat auszugeben.

    Cheers,
    H4X
    Entdecke leben. Entdecke:


  10. #40
    RockSt★r Avatar von Alucart
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    es ist ja genau so wenn das Video voll geladen hat kannste einfach auf dem Video rechtsklick + Speicher unter.. machen und du hast es in nichtmal 2 sekunden auf deinem rechner..

    if (sad() == true)
    {
    Sad().Stop();
    beAwesome();
    }


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