Intel reicht Einspruch ein. Chipzillas Rechte seien missachtet worden. Und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit treffe auch nicht zu.

Wie erwartet hat der König der Chip-Produzenten Einspruch gegen die Strafe von umgerechnet 1,45 Milliarden US-Dollar (1,06 Milliarden Euro) erhoben. Die müsse er für wettbewerbswidriges Verhalten abdrücken, urteilte der Gerichtshof der EU.

Auf den ersten Blick klingt Intels Einspruch, als ob die EU-Kommission massiv gegen die Menschenrechte verstoßen habe, meinen die Rechtsexperten von law.com. Aber bevor wir Zeit finden, den armen Kleinen zu trösten (»so schlimm ist doch ein Quartal mit Verlusten gar nicht!«), schauen wir uns mal an, was er wirklich sagt.

Intels PR-Mann Chuck Mulloy erklärt, dass die Größe der Strafe dem Artikel 6 des Europäischen Einigungvertrages widerspreche - der sich mit Menschenrechten (daher der falsche Eindruck) und Strafzahlungen beschäftigt. Die Verhältnismäßigkeit der Strafe sei hier nicht gegeben.

Mulloy zitierte außerdem europäische Rechtsgelehrte, die sich zuvor schon über die Steigerung der Strafsummen in den letzten Jahren und die damit verbundene »Aushebelung des Artikel 6« beschwert hatten.

Schon kurz nach der EU-Entscheidung erklärte Intel-Chef Paul Otellini im Mai, er werde dagegen Einspruch einreichen. Der Richterspruch der Eurokraten kam erst 8 Jahre nach der Beschwerde, von der der damalige Beschwerdeführer AMD vielleicht gar nichts mehr wissen will. Derzeit kämpft AMD schon an völlig anderen Fronten.

Die »Entdeckung der Langsamkeit« ist nur einer der Kritikpunkte an der EU: Die Kommission habe einige Beweisschriften für Intels Unschuld und Besserungsbeispiele gar nicht ansehen wollen und teilweise sogar verweigert.

Und zu guter Letzt taucht wieder die Verhältnimäßigkeit auf: Die EU-Kommission hat es schließlich geschafft, Intel das erste Verlustquartal in 22 Jahren zu bescheren.

Quelle : http://www.law.com/jsp/tal/digestTAL...Antitrust_Case