Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Bad Times Virus Avatar von HandyRipper
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    Standard Beim Carden erwischt ! Was sind die Rechtlichen folgen ?

    Hallo.

    Mal angenommen man wird beim Carden erwischt , was sind die rechtlichen folgen ?

    Ich gehe mal davon aus es hängt davon ab um wie viel Geld es sich handelt ?
    - Gehen wir mal von 3k Euro Ware aus -

    Dann klärt mich mal auf , und bitte keinen Mist labern !

    Mfg.


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  2. #2
    Kevin Lee Poulsen Avatar von Dexx
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    Standard

    ->
    "Kreditkartenbetrug" ist eine kriminalistische Bezeichnung; sie ist im Strafrecht nicht üblich (s. u.). Der versuchte und vollendete Betrug mit Kreditkarten und die Fälschung echter oder die Herstellung falscher Kreditkarten ist in Deutschland mit Strafe (Vergehen und Verbrechen bewehrt. Einschlägig sind u. a.

    • § 152a StGB ("Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln"): (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr oder, um eine solche Täuschung zu ermöglichen, 1. inländische oder ausländische Zahlungskarten, Schecks oder Wechsel nachmacht oder verfälscht oder 2. solche falschen Karten, Schecks oder Wechsel sich oder einem anderen verschafft, feilhält, einem anderen überlässt oder gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (4) Zahlungskarten im Sinne des Absatzes 1 sind Karten, 1. die von einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut herausgegeben wurden und 2. durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind. (5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Wertzeichen bezieht, und § 150 Abs. 2 gelten entsprechend.
    • § 152b StGB ("Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks"): (1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. (4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten, Euroscheckkarten und sonstige Karten, 1. die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und 2. durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind. (5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 Abs. 2 gelten entsprechend.
    • § 266b StGB ("Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten"): (1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 248a gilt entsprechend.


  3. #3
    W32.Klez Avatar von Thr33
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    Standard

    es geht nicht ums geld

    auf jedenfall wird es nicht auf die leichte schulter genommen jeder richter
    verpasst da denk ich ma ein arrest + gwa
    falls man keine vorstrafen hat vllt. auch bewährung + gwa

  4. #4
    Bad Times Virus Avatar von HandyRipper
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    Standard

    Hey ,

    ah danke . Sehr interessant , für mich ist das Thema geklärt

    Mfg.


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  5. #5
    DateMake Dialer
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    gwa?
    und was passiert mit leute die 16 oder 17 sind ohne vorstrafe?
    Geändert von GummiBär (23.07.2009 um 19:08 Uhr)

  6. #6
    Stanley Jobson
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    Zivilrechtlich darfst du bestimmt viel blechen 3k€+Schadensersatz. Schadensersatz wird vom Richter festgelegt, dürfte aber hochgenug sein.
    Strafrechtlich
    Edit: haben die anderen schon gesagt
    Edit2:
    Zitat Zitat von GummiBär Beitrag anzeigen
    gwa?
    und was passiert mit leute die 16 oder 17 sind ohne vorschtrafe?
    Die werden nach Jugendstrafrecht behandelt.^^ Das heißt die werden Erzieherische Maßnahmen bekommen.
    Geändert von Boarder (23.07.2009 um 19:07 Uhr)

  7. #7
    W32.Klez Avatar von Thr33
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    Zitat Zitat von GummiBär Beitrag anzeigen
    gwa?
    und was passiert mit leute die 16 oder 17 sind ohne vorstrafe?
    gwa = gemeinwohlarbeit (sozial stunden)

    mein erster post ist schon als jugendstrafe gerechnet als
    volljähriger (21) sieht das wieder ganz anders aus

  8. #8
    Tron
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    jetzt übertreibst mal nich mein colleg hat nur sozialstunden bekommen
    aber wenn du schon vorbestraft bist dann hab ich ka

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