Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Tron
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    Standard LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben

    Geändert von mbeezy (09.08.2009 um 20:01 Uhr)

  2. #2
    W32.FunLove
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    gut gut
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  3. #3
    Stiller Leser
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    feine Sache.... wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenns nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist.

  4. #4
    NoClose Wurm Avatar von PSP_Joker
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    Find ich gut^^ Mal ein Schritt in die andere Richtung, gegen die Überwachung. Aber so richtig viel ändert sich nicht.


    Trololololol.

  5. #5
    Trojaner
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    Das war ja nur das Landgericht... wenn die zum Oberlandesgericht oder zum BGH gehen kanns schon wieder ganz anders aussehen. Ich glaub kaum dass die Staatsanwaltschaft da schon ruhe geben wird...

    Daher: Keine EU-VPNs verwenden, sondern nur non-EU und die Sicherheit steigt schon enorm an.

  6. #6
    Bugbear Wurm
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    Cool, ich finde es super, dass Steganos wegen 20 Euro nicht gleich die IP-Adresse herausgibt. Endlich mal eine Firma, die ihren Kunden auch schützen wollen.
    Wenn ich zu 100 % sicher wäre, dass kein anderes Gericht die Herausgabe zwingt, würde ich sogar Geld dafür ausgeben.

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