Angelika Krüger-Leißner, von der SPD, äußerte Gefallen an Handhabungen wie dem Three-Strikes-Gesetz. Sie selbst stellte sich hierbei die Frage, wieso es so etwas hierzulande noch nicht gibt.

Ihrer Meinung nach habe man in Deutschland zwar starke Grundrechte, diese sind aber vereinzelt als Hindernis für klare Lösungen anzusehen. Blickt man zum Beispiel in andere Länder, so trifft man auf festgelegte Vorgehensweisen bei der Bekämpfung von Internet-Piraterie oder zumindest entsprechende Ansätze. Somit sei es fragwürdig, wieso etwas Vergleichbares in Deutschland noch nicht vorhanden ist.


Grundsätzlich müsse man den Rechteinhabern einen besseren und konsequenteren Schutz des geistigen Eigentums zusprechen, so die Filmbeauftragte der SPD. Ihre Aussage über das Three-Strikes-Gesetz will sie inzwischen nicht mehr als Vorschlag angesehen haben. Obwohl ihr dennoch eine derartige Vorkehrung, wie sie beispielsweise in Frankreich geplant ist, auf den ersten Blick einleuchtend erscheint.

Ferner müsse man die französische Regierung für ihre Willen, etwas an der momentanen Situation ändern zu wollen, loben. Gänzlich unproblematisch sei die Angelegenheit aber trotzdem nicht. Im Wesentlichen sollen im Zuge des Three-Strikes-Gesetzes bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen zwei Mal eine Warnung ausgesprochen werden. Nach der dritten Benachrichtigung soll sodann die Internetanbindung getrennt werden.


Quelle: winfuture.de