Naja da gibt es viele möglichkeiten wie du das machen:

1. Noch keine 18 also nur bedingt geschäftsfähig d.h. du darfst taschengeldbeträge verbraten aber nicht übers internet

2. wenn sie das anfechten dann warst du betrunken und nicht zurechnungsfähig somit ist auch kein vertag zustande gekommen.

3. erst antworten wenn du post bekommst (keine e-mails) wenn du aber falsche angaben gemacht hast dann ist dies betrug das ist dann aber auch das einzige das sie dir nachweisen können

Es kommt auf die Beträge an wenn das jetzt nur 50 bzw 60€ sind dann werden sie nicht vor gericht gehen das lohnt sich dann nich

Wenn es wiederum um 10.000€ geht dann kann sowas schonmal vorkommen wobei du maximal eine strafe wegen den Falschen daten erwarten musst.

von daher bleib locker da werden noch 3-5 mails kommen und dann wars das


mfg d3rem0