-
Transpinguin
1. Ohne Gwerbliche Lizenz darfst du meines Wissen nach nichts verkaufen.
2. Sollte der Gegenstand ,im Land vom Kunden, nicht erlaubt sein darfst du ihn die Ware nicht verkaufen.
Aber ich sehe keinen Kaufvertrag(in Form einer Rechnung).
Theoretisch könntest du wegen Steuerhinterziehung und ähnlichem vor Gericht kommen.
Doch 1. brauchst du da mal die Beweise und 2. wird so Anklage normalerweise nur bei höheren Summen gemacht.
//edit
Oha ich sehe gerade du verkaufst die richtig.
Ich empfehl dir dringends den Gewerbeschein(in AT zumindest so) zu machen und dein "Unternehmen" anzumelden.
Sonst kommst du tatsächlich wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.
Geändert von IRET (11.08.2009 um 20:27 Uhr)
-
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln