des hat den hintergrund das es in jedem bundesland ne andere rechtslage zu cannabis gibt. wenn du z.b. in bayern wohnst darfst du nichtmal 0,1g mit dir führen in hessen (z.b. frankfurt) siehts da schon ganz anders aus. ich musste selbst wegen nem rest in nem döschen sozialstunden und n kurs machen voll affig -.-*
des nächste ist das wenn dus erste mal (meistens mit nicht gerade viel dope) "erwischt" wurdest die anklage höchstwahrscheinlich fallengelassen wird weils ne "minderwertige" tat war.
Probleme am BtMG:
Im BtMG gibts leider kein "in dubio pro reo" wenn dich jemand verpfeift hast du verkackt des is tatsache völlig egal ob du was besitzt oder nicht. mein anwalt hat mir damals gesagt das es bei BtM-Straftaten so ist wie wenn man nen stein in ne schüssel wasser wirft. der stein ist der erste der erwischt wird und der erzählt den grünen i.was und so gehts immer weiter und logischerweise in immer größerem "radius" an personen
Schlussfolgerung:
Rechtslage im BtMG (besonders Cannabis) ist extrem planlos und nicht wirklich schlüssig
MfG