Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Trojaner
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    Standard Hackertutorials auf der Festplatte ??

    Hallo Leute,

    mache ich mich strafbar wenn ich hackertutorials oder hackersoftware auf meiner festplatte habe ???
    Mit was für Strafen müsste man da rechnen ??

    Sollte ich die verschlüsseln ??

    Liebe Grüße

    KrXXs

  2. #2
    Bugbear Wurm Avatar von Palme
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    Soweit ich weiß machst du dich mit Hacksoftware strafbar. Also RAT´s usw.
    Aber ich bin mir nicht sicher!

  3. #3
    Kevin Lee Poulsen Avatar von VeN0m
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    Wenn Du RAT's auf der Platte hast machst Du Dich nicht strafbar. Eher, wenn Du einen Builder auf der Platte hast ;D.
    Naja, aber Spaß beiseite. Denke mal, Tutorials sind normale Lektüren und somit legal. Das Thema sollte dabei egal sein. Heißt ja nicht, dass Du es einsetzt, was Du weißt. Wenn jemand weiß, wie man ein Haus demoliert heißt das ja auch nicht, dass er es auch tut - Es wissen ist nicht strafbar, es machen schon.

    Bei Hackersoftware siehts anders aus... Denke mal, die sind illegal. Ich weiß nur gerade nicht, unter welchen Suchbegriffen man da nach Gesetzen sucht, da ich nicht glaube, dass "Hackersoftware" in Gesetzen so genannt wird, sonst würde ich mich schlau machen.
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  4. #4
    Richard Stallman
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    Wegen Cain&Abel wurde doch auch rumgeheult.. aber ohne scheiß.. wen juckts.. du darfst auch keine illegal runtergeladenen Programme auf deinem Rechner haben
    Signatur hat Pause..


  5. #5
    Der mit Anatidaephobie Avatar von blackberry
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    Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Kurz gesagt:
    Der Besitz von Software, deren Zweck die Begehung von Straftaten ist (z.B. Trojaner, Keylogger, usw.), ist strafbar und kann dich bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug kosten.

    PDFTT cr3w a.E. — ReiDC0Re, lindor, Sera, berry
    please do feed the trolls crew and elk
    Ehrenwerte Mitglieder im Ruhestand: OpCodez, SFX.
    "Was sich blackberry gerade denkt" — Vorsicht! Frei laufender Wahnsinn!
    Zitat von fuckinghot19: "PS: Blackberry ist auf FH der Trollkönig ^^."
    An dieser Stelle danke ich all meinen Fans und Hatern gleichermaßen ^.^

  6. #6
    Transpinguin Avatar von IRET
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    Zitat Zitat von 100 Beitrag anzeigen
    Wegen Cain&Abel wurde doch auch rumgeheult
    Genau
    Das wird aber auch als Sicherheitssoftware eingestuft.
    Anders als bei Trojanern.
    Oder was willst du mit Trojanern testen?
    Mit Cain&Able testest du zB wie stark deine pws sind oder ähnliches.
    Mit Trojanern?
    Wissen im Berreich Hacking ist nicht illegal.
    Aus diplomatischen Gründen solltest du es aber als Wissen im Berrecih IT-Security oder ähnlich nennen
    Die Lektüren dazu sind genauso legal.
    Bestes Beispiel Backtrack.
    Sehr beliebt und wird von bestimmten Leuten(auf die ich nicht eingehen will) als das HackerOS bezeichnet.
    Es ist aber legal und es zu verwenden ist auch legal.
    Der Besitzer des attackierten PCs muss lediglich damit einverstanden sein.

    Aber Sachen wie Trojaner, Würmer und ähnliches zu schreiben oder zu besitzen ist illegal.
    Geändert von IRET (29.08.2009 um 21:10 Uhr)

  7. #7
    Gesperrt
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    Inwiefern es strafbar ist "Hacker-Tools" oder derartige Tutorials auf dem PC liegen zu haben, lässt sich nicht genau sagen da es im "Hackerparagraphen" sehr vage und schlecht beschrieben wurde.

    Ein Auszug aus dem Paragraphen:

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Somit ist man - laut des Paragraphen - nicht berechtigt derartige Tools/Tut's als Sicherheitsmaßnahme, also zum schützen von solchen Sachen - auf dem PC liegen zu haben.


    Deshalb ist es immer ratsam die Platte zu crypten.

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