Zitat Zitat von infslash Beitrag anzeigen
Ich glaube unterlassene Hilfeleistung tritt erst ein wenn du vor dem Opfer und dem Täter stehst und nichts macht und ein entfernter erst eingreift.

Am I right?

Nein ist es nicht, denn auch hier geht Eigenschutz vor.

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch das prügelnde etwas, geht eine Gefahr aus(kann ja bewaffnet sein). Jetzt müsstest du Erstmal beweisen das die keiner von den Verletzt worden wäre wenn sie eingegriffen haben. Sie müssen nur die Polizei und den Notdiesnt rufen, ob das passiert ist kann man hier nicht sehen.



Das gleiche gilt auch wenn du auf einer Landstraße in der Nacht lang fährst und du ein Auto siehst, das scheinbar ein Unfall hatte. Du musst nicht anhalten(kann ja auch sein das der Unfall nur getäuscht ist, um anhalten Leute zu Überfallen), aber du musst den Notruf bzw. die Polizei verständigen. Tust du das letztere nicht, machst du dich erst Strafbar.



Mal abgesehen davon, sollte man trotzdem als Security eingreifen. Denn Job hat man sich ja ausgesucht, also sollte man ihn auch erledigen.