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  1. #11
    CIH-Virus
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    Hab ick ihn auch schon gefragt, der Brief ist 100% echt, er weiß wie die aussehen.. ^^

  2. #12
    Don't Fuck With The Bears Avatar von Morchl^2oo7
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    Egal ob Computerbetrug oder Filesharing, es wird kein Brief mit Vorladung verschickt, sondern direkt eine Hausdurchsuchung gemacht..
    Sonst würde ja jeder einfach seine Daten löschen um Beweise zu vernichten.

  3. #13
    Master of Desaster Avatar von ykjfh
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    Deswegen meine ich ja auch, dass er gucken soll ob er echt ist! Ist schon komisch!
    Geändert von VeN0m (11.02.2010 um 18:30 Uhr) Grund: Fullquote des Vorposters entfernt!
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  4. #14
    CIH-Virus
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    Hmm, werd mir das Teil morgen auch selbst nochmal angucken, aber laut ihm ist es 100% echt, wie gesagt so'n schickes Briefchen hatte er halt schon.

  5. #15
    Master of Desaster Avatar von ykjfh
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    aso naja! Berichte uns morgen weiter! BIs dann! Viel Glück deinem Freund
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  6. #16
    Kevin Lee Poulsen Avatar von Dexx
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    Spielt dein Freund wow?
    Hat er sich Gametime aufladen lassen?
    Wenn ja viel spaß, hat der jenige mit dem Tonline acc. anzeige erstattet,
    gibt nur ne 900€ Strafe, istm Kollegen aus ICQ auch ma passiert .

    Zitat Zitat von zMacK Beitrag anzeigen
    Egal ob Computerbetrug oder Filesharing, es wird kein Brief mit Vorladung verschickt, sondern direkt eine Hausdurchsuchung gemacht..
    Sonst würde ja jeder einfach seine Daten löschen um Beweise zu vernichten.
    Falsch, er müsste seine Unschuld beweisen, nicht anders rum.
    Von daher wäre das egal .
    Geändert von Dexx (11.02.2010 um 18:58 Uhr)


  7. #17
    CIH-Virus
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    :O interessant, ja, hat er allerdings..
    Über Rolf32 aus'm Board

  8. #18
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    Vielleicht hilfreich:
    Der Unterschied zwischen einer Vorladung als Zeuge oder einer solchen als Beschuldigter ist zunächst nicht sehr bedeutsam, denn niemand ist verpflichtet, einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung nachzukommen. Allerdings ist es in vielen Fällen sinnvoll, zumindest bei einer Ladung als Zeuge den Termin wahrzunehmen, weil die Polizei im konkreten Fall ohne Hilfe von Zeugen oft nicht weiter kommt, was die Aufklärung von Straftaten nicht fördert. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Vernehmung wichtig ist und daher im Falle des einmaligen Nichterscheinens des Zeugen von der Staatsanwaltschaft angeordnet wird - in diesem Fall ist man nämlich zur Aussage verpflichtet und kann zum Erscheinen sogar gezwungen werden.
    Sollte sich im Rahmen der Vernehmung eine neue Situation ergeben - nämlich, dass man nun als Beschuldigter (= möglicher Täter) angesehen wird, muss der Vernehmungsbeamte darauf hinweisen und eine entsprechende Belehrung erteilen. Eine Belehrung des Zeugen ist vorgeschrieben und erstreckt sich auf das Recht, sich selbst oder nahe Angehörige nicht belasten zu müssen.
    Quelle: http://www.strafrecht-ratgeber.de/st...ontent_01.html

    Von nichts, kommt nichts. Sag ihm das.

    - infslash -
    _______________________________________
    ★★★

  9. #19
    Kevin Lee Poulsen Avatar von Dexx
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    Zitat Zitat von DaPolo Beitrag anzeigen
    :O interessant, ja, hat er allerdings..
    Über Rolf32 aus'm Board
    Genau deshalb hat mein kollege post bekommen, bereite ihn schonmal darauf vor. Rausreden kann er sich nicht, außer er kann nachweisen das der acc. seit langer zeit verkauft ist.


  10. #20
    CIH-Virus
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    Gäbe es nicht auch die Möglichkeit, sich eine Ausrede á la "den Account hat mir im Internet einer aus dem Forum xyz für 10€ verkauft, wusste nich woher er den hat", einfallen zu lassen ?

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