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  1. #1
    Richard Stallman
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    Standard Sind Crypter strafbar/verboten?

    Hey, ich wollte mal gerne wissen ob Verschlüsselungssoftware für Programme verboten sind? So generell ist es doch sein Recht seine Software zu schützen.. wie beim Lockpicking ist nicht das Pickset selbst verboten sondern nur das unerlaubte aufsperren von verschlossenen Schlössern. Verhält es sich mit Cryptern ähnlich?

    Konkret geht es mir darum, ob ich sagen kann, dass der Erwerb/Verkauf und die Verwendung eines Crypters nicht strafbar ist (mal abgesehen davon was damit gecryptet wird versteht sich).

    Jetzt kommt aber nochwas hinzu.. hat der Crypter bestimmte Features mit denen man andere Anwendungen oder das System manipulieren kann, ändert sich dann etwas? AV/Firewall Bypass, unerlaubter Weise als Systemprozess starten etc...

    Hoffe auf richtige Antwort.. das "ich glaube...." könnt ihr euch sparen selber glauben kann ich nämlich auch
    Signatur hat Pause..


  2. #2
    El Diablo :> Avatar von VooDoo666
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    Standard

    Afaik nicht strafbar. Ist dein gutes Recht deine Files zu verschlüsseln, das ist ja der eigentliche Sinn davon.
    * BlackCobra hat die Verbindung getrennt (Left IDN: vodoo = fotze)

    mimi
    mimimimimimimimimimi

  3. #3
    Richard Stallman
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    Standard

    Aber ist es auch mein Recht andere Prozesse zu beenden oder mich fälschlicher Weise als Systemprozess einzutragen?
    Signatur hat Pause..


  4. #4
    Der mit Anatidaephobie Avatar von blackberry
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    Standard

    § 202c - StGB:

    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

    1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Da Crypter ja den speziellen Zweck haben Schadsoftware zu tarnen und somit eine Straftat "vorbereiten" ist das verkaufen/verbreiten und Herstellen von Cryptern strafbar.

    PDFTT cr3w a.E. — ReiDC0Re, lindor, Sera, berry
    please do feed the trolls crew and elk
    Ehrenwerte Mitglieder im Ruhestand: OpCodez, SFX.
    "Was sich blackberry gerade denkt" — Vorsicht! Frei laufender Wahnsinn!
    Zitat von fuckinghot19: "PS: Blackberry ist auf FH der Trollkönig ^^."
    An dieser Stelle danke ich all meinen Fans und Hatern gleichermaßen ^.^

  5. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    100 (15.02.2010), infslash (15.02.2010), Sn0opY (15.02.2010)

  6. #5
    Stanley Jobson
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    Standard

    Naja man kann ja eig auch eine .txt crypten oder irgendwelchen Programme..
    Sowas wie ein Protector halt, der vor Crackern schützt...
    Naja wegen den Funktionen wird schwierig ^^.
    Aber du bezahlst ja auch keine Steuern an den Staat xD oder erzählst, dass du noch eine Geldquelle hast... also von daher ist es eig egal.


    I'm the one who will survive
    The ones you eat alive
    And nobody puts up a fight
    I'll do what I wanna do
    'Cause I wasn't built to lose..


  7. #6
    Tron Avatar von peppy
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    Standard

    @BlackBerry
    jep genau so ist es,
    da kann ich nur amen sagen
    01000110011100100110010101100101001011010100100001 10000101100011011010110010111001100011011011110110 1101

  8. #7
    Trojaner
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    Zitat Zitat von 100 Beitrag anzeigen
    Aber ist es auch mein Recht andere Prozesse zu beenden oder mich fälschlicher Weise als Systemprozess einzutragen?
    Ja, du darfst einen alternativen Taskmanager schreiben.

    Verschlüsseln und ähnliches ist nicht strafbar - warum auch. Der §202c ist sowieso eine eher merkwürdige Konstruktion: Er bezieht sich auf 202a und 202b, und wenn du etwas nach diesen Paragraphen vor hast, dann ist es wiederrum eben strafbar.

    Wenn ich also einen Crypter schreibe, zwecks Selbststudium oder whatever, dann ist das vollkommen okay. Solange eben keine Straftat gemäß 202a oder 202b dahinter steckt.

  9. #8
    ★★★★★ MinDFreaK ★★★★★
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    Standard

    Den Beitrag von BlackBerry lesen und verstehen und dann posten.
    Öfter lesen hilft auch ungemein.
    - infslash -
    _______________________________________
    ★★★

  10. #9
    Trojaner
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    Wenn ich das richtig sehe, dass betitelt ihr Software, die sich gegen äußere Inspektion schützt, als Crypter. Soweit richtig?
    Wenn das illegal wäre, dann wäre es Skype, welches sich bekannter Weise ziemlich dagegen sträubt, 'erforscht' zu werden, auch.

  11. #10
    W32.FunLove
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    Du darfst generll immer Crypter anwenden. Sobald du aber Gedanken hast die nicht so wirklich Legal sind würds ichs Lieber lassen Eine Bekanntschaft bekam deswegen eine Geldstrafe in Höhee von 12,700€....

    @infslash: sei doch nicht so gemein ;D

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