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  1. #1
    Anfänger
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    Standard Geld verzockt und kein Bock zu zahlen

    Hi ,

    Habe mich gestern bei Partypoker angemeldet und war der Meinung mal 70 € per Lastschrift einzahlen zu müssen , die ich dann beim Roulette verzockt habe . Jetzt spiel´ich mit dem Gedanken einfach mein Konto leerzuräumen , sodass keine Abbuchung von meinem Konto möglich ist .

    Kann ich das machen , ohne dass mir monate später ein Briefchen vom Inkasso oä. ins Haus geflattert kommt ?

    Ich als Deutscher darf vom gesetz kein Online Poker etc. spielen und Partypoker dürfte es mir auch nicht anbieten .

    Hab einfach keinen bock 70€ zu zahlen , auch wenn es nicht die feine englische Art ist .

    btw. Die haben nachdem ich eingezahlt habe meinen Perso verlangt , welchen ich dann auch zugeschickt habe -.-

    Danke
    Geändert von LocuzT (20.02.2010 um 17:44 Uhr)

  2. #2
    ★★★★★ MinDFreaK ★★★★★
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    Standard

    Wenn du pech hast, und die doch ne Anzeige machen weil du als "Deutscher" dich an einem Glücksspiel registriert hast, dann zahlste die entstandenen Kosten für die Engländer und zusätzlich kriegste ne Anzeige wegen mitspielen von einem Glücksspiel.

    So ist das rechtlich.

    § 285
    Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

    Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/285.html
    - infslash -
    _______________________________________
    ★★★

  3. #3
    W32.FunLove Avatar von Keksdose
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    Waow das is bitter. Wie wärs wenn du mal einen Anwalt befragst oder jemand der davon richtig Ahnung hat

  4. #4
    emo-destroyer.* Avatar von br00_pwn
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    Standard

    Ich gehe davon aus, dass sie es dann am Monatsanfang nochmal versuchen abzubuchen.
    Wenn du schon spielst, solltest du auch zahlen...bissel Mann sein
    Ich glaube allg. versuchen die 3x abzubuchen und anschließend kommt Mahnung oder Inkasso. Auch wenn die Seite im Ausland ist haben die sicherlich in den erreichbaren Ländern ihre Rechtssprechenden hocken...Also zahlen oder zahlen + Gebühren

    btw. Die haben nachdem ich eingezahlt habe meinen Perso verlangt , welchen ich dann auch zugeschickt habe -.-
    Erst recht zahlen !!!

  5. #5
    Bugbear Wurm
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    Meiner Meinung nach ist ein Vertrag zwischen dir und dem Pokerunternehmen nicht zustande gekommen, d. h. er ist nichtig. Das Unternehmen darf keine Onlineglücksspiele für Kunden aus Deutschland anbieten.

    Ich denke, die werden dir zig Mails mit Mahnungen schicken, was sie sicher bei mehr als 1000 Kunden täglich machen müssen. Ich glaub nicht, dass die dich anzeigen.

  6. #6
    Bad Times Virus Avatar von LeadOr
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    komische meinung hast du natürlich hat er einen vertrag bzw er hat eine ware gekauft und muss dafür auch blechen.

    das nächste mal lieber überlegen und jetzt bezahlen
    Geändert von VeN0m (20.02.2010 um 20:18 Uhr) Grund: Fullquote des Vorposters entfernt

  7. #7
    Bugbear Wurm
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    Achso, müsstest du zahlen, wenn jemand dir mit einer Pistole droht, eine Ware zu kaufen? Musst du eine Drogenlieferung auch zahlen?
    Eher nicht, oder?

    Es gibt Verträge, die zwar "vor Augen", aber nicht rechtlich zustande kommen:
    Scheingeschäfte
    Geschäfte mit Betrunkenen bzw. geistig Behinderten
    Verträge unter Drohung von Gewalt
    Geschäfte mit Kindern unter 7 Jahren


    Ich liebe BWL :surprised
    Geändert von VeN0m (20.02.2010 um 20:19 Uhr) Grund: Fullquote des Vorposters entfernt

  8. #8

    Standard

    Du bist dazu verpflichtet es zu zahlen !
    Machst du es nicht, kommt eine Mahnung oder ähnliches.
    Solltest dir vorher überlegen was du machst...

  9. #9
    Anfänger
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    Naja , werde dann zahlen .

  10. #10
    Bad Times Virus Avatar von LeadOr
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    Zitat Zitat von sharer123 Beitrag anzeigen
    Achso, müsstest du zahlen, wenn jemand dir mit einer Pistole droht, eine Ware zu kaufen? Musst du eine Drogenlieferung auch zahlen?
    Eher nicht, oder?

    Es gibt Verträge, die zwar "vor Augen", aber nicht rechtlich zustande kommen:
    Scheingeschäfte
    Geschäfte mit Betrunkenen bzw. geistig Behinderten
    Verträge unter Drohung von Gewalt
    Geschäfte mit Kindern unter 7 Jahren


    Ich liebe BWL :surprised
    blödsinn

    er hat per lastschrift sein konto belastet also hat er eine freifahrtschein für sein geld erstellt.

    wenn er jetzt das geld zurückhaben will "könnte" er es zurückbuchen. müsste sich aber dem illegalen glücksspiel stellen

    also -> so oder so

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