Also eigentlich kann der Käufer (obs nun sein Sohn war oder nicht) nur auf deine
Kulanz hoffen, denn gekauft ist gekauft.
Wenn es er war, wars ein Spaßbieter und damit sowieso gekauft (wurd ja schon gesagt).
Wenn es sein Sohn war, hat er seine Aufsichtspflicht verletzt ... und muss es dann _meine_ ich auch Kaufen.
Also kannst du es dir fast schon aussuchen, im Notfall eben übers Gericht, aber ich denke mal, dass so ein Verfahren in keinem Vergleich zu einer Aufsichtspflicht steht und damit eher lästig ist. Also würde ich auch dem Typen ne miese Bewertung geben, als nicht bezahlt deklarieren und dann wieder einstellen.

Steht für so was nichts in den FAQs von eBay?