Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 15 von 15
  1. #11
    Anfänger
    Registriert seit
    04.02.2010
    Beiträge
    14

    Standard

    Also eigentlich kann der Käufer (obs nun sein Sohn war oder nicht) nur auf deine
    Kulanz hoffen, denn gekauft ist gekauft.
    Wenn es er war, wars ein Spaßbieter und damit sowieso gekauft (wurd ja schon gesagt).
    Wenn es sein Sohn war, hat er seine Aufsichtspflicht verletzt ... und muss es dann _meine_ ich auch Kaufen.
    Also kannst du es dir fast schon aussuchen, im Notfall eben übers Gericht, aber ich denke mal, dass so ein Verfahren in keinem Vergleich zu einer Aufsichtspflicht steht und damit eher lästig ist. Also würde ich auch dem Typen ne miese Bewertung geben, als nicht bezahlt deklarieren und dann wieder einstellen.

    Steht für so was nichts in den FAQs von eBay?

  2. #12
    CIH-Virus Avatar von Sl!va
    Registriert seit
    12.02.2010
    Beiträge
    491

    Standard

    der Kaeufer muss kaufen. Wenn nicht wird alles gerichtlich geklaert. so war und ist es mir bekannt
    Gruß

    BM-Profil
    (5|28|0)

  3. #13
    Anfänger
    Registriert seit
    20.07.2008
    Beiträge
    25

    Standard

    Ich weiss, wenn ich das gerichtlich klären lassen würde wäre ich im recht, doch es ist wesentlich einfacher den artikel neu reinzustellen und ihm eine schlechte bewertung zu geben anstatt so einen zeitaufwändigen und vor allen stressigen Prozess durchs Gericht zu durchlaufen

  4. #14
    CIH-Virus Avatar von Sl!va
    Registriert seit
    12.02.2010
    Beiträge
    491

    Standard

    Zitat Zitat von Spitfire500 Beitrag anzeigen
    Ich weiss, wenn ich das gerichtlich klären lassen würde wäre ich im recht, doch es ist wesentlich einfacher den artikel neu reinzustellen und ihm eine schlechte bewertung zu geben anstatt so einen zeitaufwändigen und vor allen stressigen Prozess durchs Gericht zu durchlaufen
    und das dauert ja meisten, wie das jeder kennt nicht nur 2 Wochen.
    Gruß

    BM-Profil
    (5|28|0)

  5. #15
    Anfänger
    Registriert seit
    20.07.2008
    Beiträge
    25

    Standard

    Genau deswegen, nunja wichtig ist mir erstmal dass ich die Gebühren nicht zahlen muss, deswegen werde ich am donnerstag sofort den artikel als nicht bezahlt melden und ich glaube wenn ich richtig gelesen habe kann ich dann 4 tage später erst wieder den Artikel reinstellen

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •