Ergebnis 41 bis 45 von 45

Baum-Darstellung

  1. #1

    Standard Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig!

    Das Bundesverfassungsgericht hat soeben das Urteil verkündet. Das Gesetzt zur VDS ist unzulässig und alle bisher gespeicherten Daten müssen umgehend gelöscht werden!

    Das ist doch mal klasse!

    Das Bundesverfassungsgericht sprach am Morgen des heutigen Dienstag sein Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Nun steht fest: Die massenhafte Datensammlung ist komplett verfassungswidrig - allerdings nur in der aktuellen Umsetzung.


    Lange hatten Datenschützer diesen Tag herbeigesehnt: gegen 10 Uhr morgens sprachen Deutschlands höchste Richter ihr seit drei Jahren sehnsüchtig erwartetes Urteil. Die Vorratsdatenspeicherung war von Beginn an höchst umstritten. Gegner hielten sie von Anfang an für verfassungswidrig, was sie mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre, aber auch der Aufhebung der Unschuldsvermutung begründeten. Mit aufwendigen Studien wurde belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung viele Menschen in ihrem Kommunikationsverhalten beeinflusst. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten beklagten Probleme bei der Durchführung ihrer Arbeit. Vielen Internet-Providern war die Maßnahme ebenfalls ein Dorn im Auge, verursachte sie doch erhebliche Arbeit und Kosten.
    Die Befürworter dagegen sahen in der Vorratsdatenspeicherung stets einen wichtigen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie - all das, so die meist konservativen Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, könne nur mit Hilfe der gespeicherten Verbindungsdaten effektiv bekämpft werden.
    Die Verfassungsrichter zeigten sich skeptisch; schränkten per mehrfach verlängerter einstweiliger Anordnung den Zugriff auf die Daten erheblich ein. Zu wenig, so viele Datenschützer - die Sammlung der Daten und mögliche Datenlecks richteten bereits erheblichen Schaden an. Trotzdem machte diese Entscheidung den Aktivisten Hoffnung, dass die Vorratsdatenspeicherung womöglich vor Gericht scheitern würde.
    Die nun verhandelte Verfassungsbeschwerde wurde - auch wenn zunächst nur drei Klagen exemplarisch ausgewählt wurden - insgesamt von fast 35.000 Menschen unterzeichnet. Erhebliche Erwartungen wurden also in die acht Richter in den roten Roben gesetzt. Allen konnten sie es kaum recht machen. Zuletzt, das wissen wir nun, jubelten die Datenschützer. Die Vorratsdatenspeicherung ist voll inhaltlich verfassungswidrig; sie widerspricht dem Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. Die entsprechenden Gesetze wurden voll inhaltlich für ungültig erklärt. Und nicht nur das: auch eine sofortige Löschung der bereits gesammelten Daten wurde angeordnet.
    Für eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof bestehe kein Anlass, so die Richter. Es sei nämlich grundsätzlich möglich, die Richtline verfassungskonform umzusetzen, wenn die Datensicherheit und andere Anforderungen besonders beachtet würden. So müssten die Daten verschlüsselt gespeichert und übermittelt und Zugriffe darauf transparent gemacht und sorgfältig kontrolliert werden. Zudem dürfte der Zugriff nur bei schweren Straftaten erfolgen. Das sei beim bisherigen Gesetz allerdings nicht der Fall. Es könnte allerdings heißen, dass in Zukunft eine neue Umsetzung der EU-Richtlinie bevorsteht - dann mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
    Quelle: http://www.gulli.com/news/richter-ki...ung-2010-03-02
    Geändert von Suicide (02.03.2010 um 09:24 Uhr) Grund: Automerged Doublepost

    [...]monkey see monkey do
    dont ever make the first move
    just let em' come to you
    cause they always gunna see and do what the other one do
    so let em' come to you
    the rest of us follow suit
    monkey see monkey do
    [...]


  2. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    CyphaX (02.03.2010), Dexx (02.03.2010), H4CK0R (02.03.2010), H4x0r007 (02.03.2010), J0hn.X3r (02.03.2010), Morchl^2oo7 (02.03.2010), Nicke (02.03.2010), NSGR (02.03.2010), Numati (02.03.2010), Omegavirus (02.03.2010), PHAese² (02.03.2010), pima (02.03.2010), Pr0g4mer (02.03.2010), Rec.127 (03.03.2010), Runner (02.03.2010), Sawyer (02.03.2010), sTalk3er (02.03.2010)

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •