Geschrieben von CyberGhost VPN, 3. März 2010, News, Pressemitteilung | 0 Kommentare

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Anonymisierungsdienstleister CyberGhost VPN die bisher gespeicherten Daten komplett gelöscht. Es gibt bei CyberGhost VPN seit gestern bereits keine Datensätze aus der Vorratsdatenspeicherung mehr.

Außerdem ist die weitere Speicherung von Vorratsdaten sofort aus dem System entfernt worden. Damit surfen die mehr als 275.000 CyberGhost-User im Internet anonym und ohne dass Vorratsdaten gespeichert werden.

Der Dienstleister schreibt in einer Newsmeldung an seine Kunden von gestern Abend: „Wir haben auch in der Zeit von 2008 bis heute nie einen einzigen Datensatz an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben. Eine aktuelle Statistik der Anfragen diesbezüglich befindet sich auf unserer Internetseite.“

Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, weil sie gegen Art. 10 des Grundgesetzes verstößt. Der Artikel regelt das Post- und Fernmeldegeheimnis. Bei CyberGhost VPN wird seit dem Urteil die 10 gefeiert: In den nächsten 10 Tagen erhalten alle Kunden 10% Rabatt auf alle CyberGhost-Tarife.

„Das Urteil ist ein deutliches Zeichen für ein Recht auf Privatsphäre, auch im digitalen Zeitalter. Trotzdem setzt Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung im Netz weiterhin Anonymität voraus, die ein Anonymisierungsdienst wie CyberGhost VPN bietet.“, so Klaus-Peter Dally, Projektleiter CyberGhost VPN. „Die Datensammelwut der Regierung wurde jetzt zwar eingeschränkt, ist aber lange nicht beendet.“

Weitere Informationen zum Thema Privatsphäre und Internet:
www.cyberghostvpn.com

Quelle: http://cyberghost.natado.de/blog/