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  1. #51
    Kevin Lee Poulsen Avatar von VeN0m
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    @Grim-Reaper: Wie ich am Anfang verlinkt hatte: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html
    Dort steht

    (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
    Wenn er tatsächlich Angst vor Spritzen hat und gegen die Wand rennt oder sonst irgendwelche Anfälle bekommt, wenn er eine Spritze sieht, wäre der Versuch ihm Blut abzunehmen selbstverständlich ein gesundheitlicher Schaden (nicht wegen der Wand).
    Dort steht ja nichts von "körperlichem gesundheitlichen Schaden". Wenn er eine psychische Krankheit hat, dann gilt das - meines Erachtens nach - genauso.

    Eine Angst vor Injektionen nennt sich [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Trypanophobie"]Trypanophobie[/ame].
    Dort wird auch die Belonophobie als Angst vor Nadeln benannt.
    Geändert von VeN0m (16.03.2010 um 20:08 Uhr)
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  2. #52
    uncreative
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    Zitat Zitat von Sh0nix Beitrag anzeigen
    Der Konsum ist nicht strafbar aber der Besitz. Zum Konsumieren muss man es besitzen!
    Es gibt gar keine andere Möglichkeit um es zu Konsumieren.
    Also auch verboten!
    Konsum ist zurecht nicht strafbar, denn sonst würde jeder, der am Wochenende mit ner Überdosis eingeliefert wird, gleich ne ne Anzeige bekommen!

    Zitat Zitat von Nur4mon
    Dürfen sie jmd. ohne HANDFESTE Beweise von der Schule verweisen?
    Kommt auf deine Schule an! Auf einer öffentlichen Schule, nö! Bei Privatschulen ists unterschiedlich, aber in den meisten Fällen unterschreibst du mit dem Schulvertrag auch die Klausel, dass sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen können..




  3. #53
    Krümelmonster Avatar von Nur4mon
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    Naja, mal schauen wie die nächsten zwei Tage werden. Fest steht ja, dass sie mir ohne Beweise garnichts können.


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  4. #54
    Swaggy Dude Avatar von mbeezy
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    Zitat Zitat von Sh0nix Beitrag anzeigen
    Der Konsum ist nicht strafbar aber der Besitz. Zum Konsumieren muss man es besitzen!
    Es gibt gar keine andere Möglichkeit um es zu Konsumieren.
    Also auch verboten!
    Na du scheinst dich ja bestens im deutschen Rechtesystem auszukennen. Man kann sehr wohl Marihuana konsumieren, ohne es zu besitzen. Zumindest, wenn man Kontakt mit Mitmenschen hat (nicht auf dich bezogen).
    Geändert von mbeezy (16.03.2010 um 23:25 Uhr)
    #ichwurdezurückgehaltendamals #sheesh #burrr #scurrr #nohomo #turnup #eaglegang #byrdcall #glogangornogang #duschkabinenposse #codeincobracrew

  5. #55
    Der Herr von der Plantage Avatar von hackerkevin
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    Zitat Zitat von VeN0m Beitrag anzeigen
    Also soweit ich weiß ist das in Amerika legal... (sh0nix XD nur Spaß ^^).

    Zum Thema:
    Schulleiter müssen sich auch an die Regeln halten.
    Einfach Schüler von der Schule verweisen geht so nicht.
    Die müssen ja auch irgendwie rechtfertigen, wieso sie jemanden gekickt haben.
    Ich glaube kaum, dass das ohne 1000e von Formularen geht. Wir sind doch hier schließlich im Bürokratenstaat nummer eins... ^^
    Und was soll der denn schreiben? "Ich hatte Lust dazu"?

    Wenn ein Schüler Blödsinn über Dich erzählt und das, wegen der Inkompetenz des Schulleiters, Folgen für Dich haben könnte würde ich die Person schon aus Prinzip wegen Verleumdung anklagen oder sie zumindest darauf aufmerksam machen, dass das nicht in Ordnung ist.
    da habe ich andere erfahrungen gemacht...
    ich wurde von der schule für eine woche suspendiert weil meine ex erzählt hab das ich angeblich eine schlägerei zwischen ihr und irgentwelchen typen mit dem handy von jemandem den ich net kenne auf dem schulweg gemacht hätte.... die dürfen diesbezüglich machen was sie wollen

    bei der darauf folgenden klassenkonferenz sollte ich halt von der schule gekickt werden... was dan nur nicht passiert ist weil die klassensprecher gute kumpels von mir sind und sich im gespräch für mich ins zeug gelegt haben xD das war aber möglicherweise auch ein sonderfall von schulleiterblödheit


    @soulstoned

    sobald du es in der hand hälst besitzt du es ja nach rechtssystem oder meinst du passiv rauchen?
    Geändert von hackerkevin (17.03.2010 um 02:20 Uhr)

  6. #56
    Wicked Wonderland Avatar von aL1ien
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    Zitat Zitat von hackerkevin Beitrag anzeigen
    sobald du es in der hand hälst besitzt du es ja nach rechtssystem oder meinst du passiv rauchen?
    Er meint, sofern ich ihn richtig verstanden habe, dass, falls ein kolleg eine baut und du auch mitrauchst, du es nicht besitzt und somit "lediglich" konsumierst.
    Tu peut t'le mettre dans l'cul.

  7. #57
    Stanley Jobson
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    Zitat Zitat von hackerkevin Beitrag anzeigen
    sobald du es in der hand hälst besitzt du es ja nach rechtssystem oder meinst du passiv rauchen?
    Schon, aber das müssen dir erst einmal die Bullen beweisen, das du auch im Besitz von Gras warst. Kann ja auch sein das du in eine zugenebelten Raum kommst und dort davon Hight wirst.
    Natürlich darf mensch dann auch nicht Auto fahren.

    Zitat Zitat von aL1ien Beitrag anzeigen
    Er meint, sofern ich ihn richtig verstanden habe, dass, falls ein kolleg eine baut und du auch mitrauchst, du es nicht besitzt und somit "lediglich" konsumierst.
    Doch selbst dann besitzt du es. Sobald du etwas in der Hand hast, bist du in Unmittelbaren Besitz der Sache. Trotzdem bleibt der dem das Gras gehört Eigentümer und mittelbare Besitzer der Sache(das was weggeraucht ist natürlich nicht mehr).

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