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  1. #1
    W32.Lovgate Avatar von Notorious
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    Standard Fahrscheinkontrolle (Wien), wtf help :(

    Hi, zum ersten mal in meinem Leben wurde ich kontrolliert ob ich ein Fahrschein, hab.
    Die Geschichte (wer es hören lief so ab),



    Jetzt meine Fragen, ich weiß es gibt Google aber bei 2 std. suche hat sich nichts bei mir ergeben:

    1. Ab wieviel Jahren wird man bestraft (Österreich)? (Gilt nur für Fahrscheinkontrolle)
    2. Was ergibt sich wenn man falsche daten preis gibt?

  2. #2
    Transpinguin Avatar von IRET
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    1. Ab 0 Jahren
    Kriegst zur Adresse bei Verfall so einen Inkassobrief der halt ungefähr den doppelten betrag beträgt.
    2. Bei falschen Daten passiert nichts.

  3. #3
    Cyberwar-Hacker Avatar von Lord_Ben@
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    er meint glaube ich wenn man erwischtwird dabei das man seine falschen daten angiebt...

    Dabei passiert glaube ich nix. Nur wenn du bei den Bullen falsche infos angiebst gielt das als Betrug.



    Video-Tut No-Ip über Tor
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    "The only diffrences between Losers and Winners is, that the Winners have lose more often than the Losers"

  4. #4
    W32.Lovgate Avatar von Notorious
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    Zitat Zitat von fuckinghot19 Beitrag anzeigen
    1. Ab 0 Jahren
    Kriegst zur Adresse bei Verfall so einen Inkassobrief der halt ungefähr den doppelten betrag beträgt.
    2. Bei falschen Daten passiert nichts.
    Was meinst du mit 0 Jahren? Ich meine Grundsätzlich bei Fahrscheinkontrollen wie alt man sein muss um bestraft dafür sein zu können.

  5. #5
    Trojaner
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    Hey,

    Grundsätzlich musst du bei Fahrscheinkontrollen immer bezahlen, egal wie alt. Normalerweise müsstest du doch gleich vom Kontrolleur einen Erlagschein o.Ä. bekommen haben. Die Strafe dürfte, schätzungsweise, 50-70 Euro betragen.

    Zu den falschen Daten: Dazu kann ich dir nichts genaues sagen, aber ich glaube kaum, dass sie alles daran setzen werden deinen Freund zu erwischen, macht euch keinen Stress.

    Und da du nach dem Alter fragst, nehme ich an ihr seid noch keine 18?

    Das nächste mal einfach Fahrschein kaufen nicht vergessen

    MfG Interceptor
    [S]/[B]:

  6. #6
    Troll Avatar von Recevid
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    Zitat Zitat von Awtin Beitrag anzeigen
    1. Ab wieviel Jahren wird man bestraft (Österreich)? (Gilt nur für Fahrscheinkontrolle)
    2. Was ergibt sich wenn man falsche daten preis gibt?
    1. Ab 14. Bis 16 Jahren gibt es keine Freiheitsstrafe.

    2. Erstens gibts eine Anzeige wegen Schwarzfahren (Erschleichung von Leistungen), desweiteren kommen die falschen Personalien noch dazu. Da es dass erste mal war(erste mal erwischt), läuft es warscheinlich auf Geldstrafe/Sozistunden hinaus.

  7. #7
    Gesperrt
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    Immer noch 0 Jahre alt, geht dann halt an die Eltern wenn du minderjährig bist.

  8. #8
    W32.Lovgate Avatar von Notorious
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    Naja, wie es aussieht muss ich es doch bezahlen :neutral:.

    Was ich aber ganz lustig fand war mein Freund der Falsche daten gegeben hatte, kennt wer einen Yannis Glöglbauer der wohnt in der Lagifeldgasse. xD

  9. #9
    Stanley Jobson
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    1. Ab wieviel Jahren wird man bestraft (Österreich)?
    Ab 14 sowohl in Deutschland wie auch in Österreich. Vorher ist man nicht Strafmündig.
    Ab 14 kannst du dann Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen bekommen ---> Durchschnitt sind 7-14 Sozialstunden(in Deutschland, aber in Österreich dürfte es nicht anders sein) oder eine Verwarnung/Ermahnung.
    Wenn du unter 18 bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig, das heißt der Dienstleistungsvertrag zwischen dir und der Bahn ist schwebend unwirksam und wenn deine Eltern noch sagen das sie damit nicht einverstanden sind, wird der Vertrag unwirksam. Ohne Vertrag, auch keine Ansprüche(Geld).
    Das Kursive geschrieben kann ich aber nur 100% für Deutschland sein, wie es in Österreich ist weiß ich nicht. Aber dürfte ähnlich sein.
    Edit: Habe gerade nochmal für Österreich geguckt, da ist man nur bis 14 Jahre beschränkt geschäftsfähig. D.h. wenn du über 14 bist ist der Vertrag wirksam.
    Des weiteren kommen die falschen Personalien noch dazu
    Seit wann ist man verpflichtet eine wildfremden Person, die kein Beamter ist, seine Daten zu geben?
    Geändert von Boarder (17.03.2010 um 19:26 Uhr)

  10. #10
    Kevin Lee Poulsen Avatar von VeN0m
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    Ich denke mal, bestraft werden kann man nur, wenn man auch eine Fahrkarte benötigt...
    Bei mir hier fährt man bis sechs Jahre kostenlos. Also wird kein Kontrolleur sagen, dass ein Baby schwarz fährt . Ich denke mal, dass die meisten auch noch mit zehn Jahren kulant sind und sich überreden lassen, dass man die Tickets nachlösen darf.
    Je nach Kontrolleur und (Bundes)land.

    Was mich wundert ist, dass ihr überhaupt falsche Daten angeben konntet.
    Bei uns verlangen die Kontrolleure den Personalausweis oder etwas anders, womit man sich ausweisen kann. Ansonsten holen sie die Polizei.
    Die Erfahrung hatte ich mal gemacht, als ich 15 Jahre alt war.
    Mit 15 braucht man in Deutschland, wie ihr sicher wisst, noch keinen Ausweis.
    Der Typ kam garnicht auf die Idee, mich nach dem Alter zu fragen - das hat erst der Polizist gemacht, der hinzugeholt wurde.
    Der Fall wurde allerdings eingestellt, weil der Kontrolleur so unhöflich war und mein Vater sich direkt beim Verkehrsverbund beschwert hat.

    Dass ihr falsche Daten angeben konntet ist jedenfalls gut. Wie sollen sie euch so zurückverfolgen?
    Die haben jetzt einen "Max Mustermann" (oder wie er sich auch genannt hat) in der Kartei und nicht die richtige Person.
    Was sollen sie machen?
    Also falls sie euch finden, wäre das natürlich Betrug (nach deutschem Recht jedenfalls).
    Geändert von VeN0m (21.03.2010 um 00:23 Uhr)
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  11. Folgende Benutzer haben sich für diesen Beitrag bedankt:

    Slawa (17.03.2010)

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