Restaurantkette klagt in Düsseldorf gegen den WDR Betreiber von Computerkassen sollen GEZ-Gebühren zahlen, weil damit der Empfang von Radio und Fernsehen über das Internet möglich sei. Dagegen wehrt sich die Steakhauskette Maredo vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.


Die GEZ will von der Steakhauskette Maredo Gebühren für die Computerkassen in ihren Restaurants. Durch den möglichen Internetzugang der Kassencomputer sei der Empfang von Radio und Fernsehen möglich, argumentiert die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Damit würden 5 Euro pro Computerkasse in einem Maredo-Restaurant in Düsseldorf am Hauptsitz des Unternehmens fällig. Die Maredo Restaurants Holding betreibt rund 60 Restaurants und klagt gegen den Gebührenbescheid vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR). Das bestätigte ein Sprecher Golem.de.

Laut eines Berichts der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung hat der IT-Leiter des Unternehmens vor Gericht erklärt, dass der Internetzugang über die Computerkassen für die Mitarbeiter gesperrt sei. Das Gericht geht daher von einem Sonderfall aus, in dem die Internetrechner keiner Gebührenpflicht unterliegen. Der WDR solle den Gebührenbescheid deshalb widerrufen. Dafür wurde eine Frist von zehn Tagen verhängt. Andernfalls wird das Verwaltungsgericht ein Urteil fällen.


Quelle: golem.de