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  1. #1
    Richard Stallman Avatar von Sawyer
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    Standard Filehoster Netload.in: Abmahnung gegen Uploader

    Der Frankfurter Filehoster Netload wurde aufgrund einer Urheberrechtsverletzung dazu gedrängt, die Daten eines Uploaders bekannt zu geben. Dies zeigt, dass RapidShare nicht der einzige Anbieter bleibt, den man juristisch zur Herausgabe der Uploader-IP zwingen kann.

    Die Betreiber der Webwarez-Seite Share Porn (www.share-porndivx.de) haben den One-Click-Hoster Netload für ihre Website gesperrt, weil sie in direktem Kontakt zum Uploader stehen. Nach dem Transfer eines aktuellen Kinofilms wurde der Hoster mit Hauptsitz in Deutschland kontaktiert. Die netload GmbH in Frankfurt am Main gab daraufhin die IP-Adresse des Uploaders weiter. Diese wies auf die Benutzung eines Root-Servers hin. Die darauf folgende Anfrage beim Anbieter des Servers gab dann endgültig die Identität des Uploaders preis. Gerüchten zufolge soll es sich bei dem Film um Bushidos „Zeiten ändern dich“ und die Münchener Kanzlei Waldorf & Kollegen handeln. Die Kanzlei arbeitet im Auftrag der Constantin Film AG, die im März wegen des gleichen Films eine Abmahnung an einen Rapidshare-Uploader verschickt hat. Es ist unklar, ob Constantin bereits eine Einstweilige Verfügung gegen den Sharehoster angestrengt hat. Unsere Anfrage bei der netload GmbH wurde bislang noch nicht beantwortet. Die Constantin Film AG wollte bereits im März keine Auskünfte oder einen Kommentar zum Sachverhalt abgeben.

    Der Admin von Share Porn dazu: „Nun wird es teuer für unserern Upper: Anwaltskosten und Schadensersatz. Da der Uploader noch mit den Anwälten verhandelt, werde ich keinerlei nähere Angaben mehr machen, um ihn zu schützen.“ Der Admin bestätigt aber die Echtheit des bisherigen Briefwechsels. Juristisch gesehen steht der Vorgehensweise nichts im Weg. Da der Anbieter seinen Hauptsitz in Deutschland hat, ist er nach dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dazu verpflichtet, auf Verlangen eines Rechteinhabers die Daten der Urheberrechtsverletzer herauszugeben. Wer auch immer aktuelle Werke hochlädt, sollte die dafür nötige Vorsicht walten lassen und unter keinen Umständen den Transfer ohne einen Anonymisierungsdienst vollziehen.

    Quelle: www.gulli.com

  2. #2
    ~Free-Hack Guru~ Avatar von hAgBaRd2ooo
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    Jo RS ergings ja ähnlich.
    Aber eigentlich ganz gute Idee aus dem Hause Ferchichi, dadurch nochmal Schadensgeld fordern^^

    __________________

  3. #3
    Halbgott Avatar von Illuminatum
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    Ist ja logisch, dass Bushido nun SEINE Rechte einklagt. Der Vorfall mit den geklauten Musikstellen in seinen Songs war ja recht teuer :p

    MfG

    PS: Ich war nie ein Fan von netload.in.

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