Hauptpc + 2. PC ist schon weg, die beiden Laptops sind schon wieder da.
Hauptpc + 2. PC ist schon weg, die beiden Laptops sind schon wieder da.
Geändert von Iaa_1 (17.04.2010 um 15:45 Uhr)
interessant ist auch das stgb!
lnk: § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Auszug:
Code:(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
[B] Mail-Listen und Mail-Spamming!
(2kk bestätigte E-Mail-Adressen! 7 non-blacklisted SMTP-Server!)
//Edit: Na super, total falsch verstanden
Geändert von Iaa_1 (17.04.2010 um 20:13 Uhr)