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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Fortgeschrittener Avatar von m0nk3y
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    46

    Standard [S] Trendiges Logo für Jugendraum-Website

    Hey suche freshen GFXler fürn Logo!



    So sieht es momentan aus === http://www.juggas.de/images/stories/JuggasLogo.gif

    -.-
    fürn Arsch. Der "Maler" hat wsl. Paint benutzt.

    WEBSITE: Juggas.de - www.juggas.de

    Für alle die sowas gern machn:
    Ich wär sehr dankbar wenn jmd ein
    TRENDIGES, JUGENDLICHES, SUPER-STYLISCHES, MODERNES
    Logo bastelt

    ICH DANKE EUCH :-*

    ps: sollte was mit jugendlichen zu tun haben (juggas = jugendraum)
    Geändert von m0nk3y (10.05.2010 um 21:30 Uhr)
    :idee § 328 StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (3) eine nukleare Explosion verursacht (4) oder einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

  2. #2
    W32.Klez Avatar von Ascor
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    13.02.2010
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    Standard

    n bisschen groß das bild...
    Vielleicht in nen Spoiler packen?
    achja irgendwelche wünsche?
    Zitat Zitat von Unbekannt (bzw unkenntlich gemacht)
    also
    1. wen dir 1tag bis 1monat nichts sind kannst gleich dort wohnen xD
    2.vielecht glauben sie das das haus spu(c)kt oder sie hoffen das die vergewaltige* zurückkommen xD
    3.Die nachbaren rufen sicher nicht einfach so die polizei an und um sicher zu gehen nim ne kammera mit und wen sie rüberkommen sag ihnen das ihr von Saw sind und gerade ne zehne von saw 2 treht.
    Epic stuff is epic!

  3. #3
    Fortgeschrittener Avatar von m0nk3y
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    04.10.2008
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    46

    Standard

    hey das ging rasch hab eben noch edited

    ja sollte halt ziemlich so aussehen, großes J und SBK muss dabei sein
    vll so graffiti oder sowas, achh ich bin nicht soo kreativ
    :idee § 328 StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (3) eine nukleare Explosion verursacht (4) oder einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.

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