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  1. #1
    Richard Stallman Avatar von Sawyer
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    Standard Kinderporno-Prozess: Tauss beteuert seine Unschuld

    Mehr als ein Jahr nach dem Fund von Kinderpornos in seiner Wohnung hat der Ex-SPD-Politiker Jörg Tauss vor Gericht seine Unschuld beteuert: "Ich wollte nur Erkenntnisse gewinnen."



    Um starke Worte war der als Zwischenrufer im Bundestag bekannte Jörg Tauss nie verlegen - auch in eigener Sache nicht. "Ich habe mich in den stinkenden Schweinestall begeben, um ihn auszumisten", sagte er im März 2009 als Erklärung dafür, warum bei ihm kinderpornografisches Material gefunden wurde. Als Abgeordneter habe er recherchiert, um gegen Kinderpornos vorgehen zu können.

    Dieses Motiv, von dem er die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen konnte, muss er nun dem Landgericht Karlsruhe erklären, vor dem am Dienstag der Prozess gegen ihn begann. Sicher ist nur eins: Sein Vorgehen hat Tauss Ämter, Ruf und Ansehen gekostet.

    Er sei kein Pädophiler, betont Tauss. Dieser Verdacht liegt schließlich extrem nahe, wenn bei jemandem 228 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischem Material gefunden werden - und zwar hartes pornografisches Material, wie am ersten Prozesstag klar wurde. Warum sonst sollte jemand derartige Bilder in seinen Besitz bringen? Um einen Kinderporno-Ring zu sprengen, erklärte Tauss nach Bekanntwerden des brisanten Fundes. Dazu habe er als Abgeordneter schließlich das Recht. "Ich wollte Erkenntnisse gewinnen", sagte der ehemalige medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

    Denn Tauss ging nach eigenen Angaben davon aus, dass er als Mitglied des Bundestags unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar sind. Paragraf 183 des Strafgesetzbuches sieht zwar für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Für polizeiliche Ermittlungen gilt aber die genannte Ausnahmeregelung - die Rede ist dabei von Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

    Bekannt für "unorthodoxe Methoden"

    Doch unabhängig von der Frage, ob außer der Polizei auch ein Abgeordneter diese Regelung für sich in Anspruch nehmen kann, gelang es Tauss nicht, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass er dienstlich in Sachen Kinderpornografie unterwegs war - auch wenn er darauf verweist, dass er für seine "unorthodoxen Methoden" bekannt sei. Die für Tauss zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah dennoch keinen Zusammenhang zwischen dem auf Tauss' Handy und in seiner Berliner Wohnung sichergestellten Material und dessen Abgeordnetentätigkeit, weswegen sie Anklage erhob, die das Landgericht zuließ.

    Egal wie der Prozess gegen Tauss ausgehen wird - mit seiner Karriere als wortgewaltiger SPD-Bundestagsabgeordneter und medienpolitischer Sprecher ist es definitiv vorbei. "Selbst wenn ich am Ende völlig freigesprochen würde, ist meine Karriere als Bundestagsabgeordneter damit am Ende", sagte Tauss drei Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn. Damit begründete er seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur für die Bundestagswahl im September 2009. Sein Mandat behielt er allerdings noch bis zur Wahl bei - aber nicht mehr als SPD-Abgeordneter, sondern als erster und bisher einziger Bundestagsabgeordneter der Piratenpartei.

    Seinen Parteiwechsel begründete Tauss offiziell mit dem im vergangenen Juni verabschiedeten Gesetz zur Eindämmung von Kinderpornografie im Internet, das Internetsperren vorsah. Tauss sieht darin eine zunehmende Verletzung der Bürgerrechte im Web: Das Gesetz über die Internetsperren werde weniger gegen Kinderpornografie wirken als der Errichtung "technischer Zensurinfrastrukturen" dienen. Damit fand er sich auf einer Linie mit der Piratenpartei, die für die Wahrung der Bürgerrechte im Internet und allgemein kämpft und Tauss daher in ihren Reihen willkommen hieß. Doch ein Grund für den Parteiwechsel dürfte sicherlich auch der fehlende Rückhalt und die deutliche Distanzierung in der SPD gewesen sein.

    Tauss: "Soziale Exekution"


    Bei einem Treffen der SPD-Ortsvereinsvorsitzenden in seinem Wahlkreis bei Karlsruhe, auf dem er seinen Verzicht auf die Bundestagskandidatur erklärte, sprach Tauss von einer "sozialen Exekution". Alleine gelassen fühlte sich Tauss auch von der Staatsanwaltschaft, am ersten Prozesstag sagte sein Anwalt Michael Rosenthal gar, diese habe seinen Mandanten "fertig gemacht". Tauss erhebt den Vorwurf, die Presse sei am 5. März 2009 bereits vor seiner Abgeordnetenwohnung in Berlin gewesen, als die Durchsuchung begonnen habe.

    Die Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf, sie habe die Presse informiert, zurück. Sie verweist darauf, dass vor der Durchsuchung der Wohnung der Immunitätsausschuss des Bundestages bei seiner regulären Sitzung die Aufhebung der Immunität Tauss' empfohlen habe. Danach sei die Beschlussempfehlung an den Bundestag gegangen und vom Plenum angenommen worden. Sofort danach habe die Durchsuchung unter Anwesenheit der Staatsanwaltschaft begonnen. Vor Beginn der Durchsuchung waren die Mitglieder des Immunitätsausschusses und auch das Parlament informiert worden.

    Vor diesem Hintergrund verwies die Piratenpartei am ersten Prozesstag darauf, dass im Fall Tauss nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft "völlig inadäquat und höchst fragwürdig" gewesen sei. "Für die Piratenpartei ist die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats", erklärte die Partei. "Dessen zunehmende Beschädigung ist mit Sorge zu betrachten."

    Quelle: N24.de

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    PP.at (18.05.2010)

  3. #2
    emo-destroyer.* Avatar von br00_pwn
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    Standard

    Meiner Meinung nach hat er eine Strafe wie jeder andere verdient...keine Ausnahme!
    Ich wollte nur Erkenntnisse gewinnen.
    Ist das wichtig ? Der Besitz ist verboten und somit hat er sich strafbar gemacht...

    LG br00_pwn

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  5. #3
    CIH-Virus Avatar von Jekyll
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    Ja ne ist klar in seiner Wohnung werden Kinderpornos gefunden und der
    streite es ab das er sie zum vergnügen guckt was will er für "Erkenntnisse gewinnen"
    das es wirklich so wiederlich ist wie es alle sagen die Zeiten in der Poltik sind
    für ihn eh gezählt weg sperren sollte man den wie die anderen Pädophilen schweine.



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    PP.at (18.05.2010)

  7. #4
    forumeigener Esel Avatar von Iaa_1
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    Ich finds dumm wie hier einige einfach hirnlos urteilen, man kann solche Fälle nicht einfach so beurteilen, weil eh jeder das anders erzählt - wie mans sehen will.

  8. #5
    CIH-Virus Avatar von Jekyll
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    Naja aber wie br00_pwn es schon gesagt hat allein der besitz ist schon strafbar und ich
    denke kaum das es einer in seiner Wohnung versteckt hat



  9. #6
    Swaggy Dude Avatar von mbeezy
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    Zitat Zitat von br00_pwn Beitrag anzeigen
    Der Besitz ist verboten und somit hat er sich strafbar gemacht...
    Ohne mich jetzt auf irgendeine Seite zu schlagen; das was du da sagst stimmt so nicht! Solltest auch schon lesen:
    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Denn Tauss ging nach eigenen Angaben davon aus, dass er als Mitglied des Bundestags unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar sind. Paragraf 183 des Strafgesetzbuches sieht zwar für den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Für polizeiliche Ermittlungen gilt aber die genannte Ausnahmeregelung - die Rede ist dabei von Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
    Die Frage ist also nicht, ob der Besitz von CP generell strafbar ist, sondern eher, ob Tauss' Verhalten unter "Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" fällt.
    Geändert von mbeezy (18.05.2010 um 16:36 Uhr)
    #ichwurdezurückgehaltendamals #sheesh #burrr #scurrr #nohomo #turnup #eaglegang #byrdcall #glogangornogang #duschkabinenposse #codeincobracrew

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    Jekyll (18.05.2010)

  11. #7
    CIH-Virus Avatar von QpL
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    Hmmm:

    1 Mann versucht angeblich das, was dutzende von "Einheiten" auf der ganzen Welt nicht schaffen: Kinderpornographie zu bekämpfen.
    Das ist für mich leider ziemlich schwammig - vorallem wenn man sich dann 228 Bilder speichert... natürlich nur zu recherche Zwecken..

    Für mich ist er ein überführter Pädophiler.

  12. #8
    emo-destroyer.* Avatar von br00_pwn
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    @ soulstoned
    Ja, sicherlich gibt es da Ausnahmen, für Personen die dies strafrechtlich verfolgen.
    Doch wenn er solche Aufzeichnungen mit in seine privaten Räume nimmt, ohne jemand darüber in Kenntnis zu setzen, ist das doch irgendwo schon verdächtig, oder?
    Was er letztendlich damit gemacht hat, wird man sicherlich nie herausfinden, aber das sollte ihn nicht vor Strafe schützen !
    Ohne Grund werden sicherlich auch keine Hausdurchsuchungen veranlasst
    Und wenn man sich schon sein Foto anschaut, fällt genau ins Raster ...hehe
    Meistens sind es genau solche Leute, die sich an außergewöhnlichen Sachen interessieren...Geld haben sie genug, somit auch Frauen, Sex usw.
    Irgendwann reicht ihnen das eben nicht mehr und Sie übersteigen eben Grenzen...wie vermutlich in diesem Fall ..

    LG br00_pwn
    Geändert von br00_pwn (18.05.2010 um 16:58 Uhr)

  13. #9
    just call me n0va ^.^ Avatar von novaca!ne
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    na da hat er bestimmt tolle erkenntnisse gewonnen.
    .:B:.
    hilfe in jeglichen bereichen [ausser RAT support >.<]
    Zitat Zitat von Starflow Beitrag anzeigen
    Google kan man nicht nur als Startseite benutzen....

  14. #10
    ~Unwissend~ Avatar von Kripther
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    Zitat Zitat von br00_pwn Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach hat er eine Strafe wie jeder andere verdient...keine Ausnahme!

    Ist das wichtig ? Der Besitz ist verboten und somit hat er sich strafbar gemacht...

    LG br00_pwn
    Stimme ich voll und ganz zu. Der sollte einfach mal das volle Strafmaß abbekommen.

    60% der Amokläufer spielen Computerspiele, 100% der Amokläufer essen Brot! Verbietet Brot!




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