Hm, also das Schreiben erfüllt meiner Meinung nach schon den Tatbestand der Erpressung.
Zitat Zitat von StGB
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

um (2) zu erfüllen dürfte natürlich kein zivilrechtlicher Anspruch seinerseits bestehen, was ja fraglich ist.

Trotz allem würd ich einfach versuchen ihn runterzuhandeln und dann (diesmal mit nem Proxy ; ) seinen neuen Server vernichten