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  1. #1
    Trojaner
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    Unglücklich Betrunken Fahrraddiebstahl?!

    Hallo Community..
    ich war vorhin ziemlich voll, hatte kein geld mehr und hab mir dann einfach n rad beier tanke geschnappt und bin losgedüst.. war bei einer shell tankstelle.. jetzt fällt mir grad ein das da warscheinlich cams sind.. wird der besitzer des rades die bilder der cam kriegen? muss ich angst haben?

    ich hab sowas noch nie im leben gemacht, war das erste mal im leben das ich was geklaut habe.. und ich hab tierische panik...

    mfg
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  2. #2
    Maj. Killz Avatar von Jesper
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    Sehr Dumm aber naja voll halt ^^, ja es kann gut sein das sie dich mit den Cams erwischen, brings einfach zurück dann ist die Chance ziemlich gering das dir was passiert.
    Ein Fortschritt ist nur möglich, wenn man intelligent gegen die Regeln verstößt.

  3. #3
    Trojaner
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    aber wenn ich das rad einfach erstmal zuhaus irgendwo stehen lasse und bisschen abwarte.. das rad n bisschen umänder.. brauch ich doch eig keine angst haben oder?
    ich geh nacher mal zur tanke und schau ob da ne cam hingerichtet war.. :s
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  4. #4
    Maj. Killz Avatar von Jesper
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    An so gut wie jeder Tankstelle sind Cams aufgestellt für die Kennzeichenaufzeichnung bei nichtzahlung.

    Wenn du das Rad stehen lässt riskierst du das du angezeigt wirst, ist dir das Wert?
    Stells doch einfach an die Tanke und geh weg, brauchst dich ja nichtmal entschuldigen falls du Angst davor hast.
    Ein Fortschritt ist nur möglich, wenn man intelligent gegen die Regeln verstößt.

  5. #5
    Capt'n Crunch Avatar von EpicByte
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    Dich anhand der Aufnahme zu busten ist so gut wie ausgeschlossen wenn du noch nicht bei der Polizei teure Fotos gemacht hast... ich würd mir keine Sorgen machen, jedoch das Rad vielleicht zum Fundbüro bringen oder so und sagen irgendein Penner hats bei dir im Garten geparkt oder so...

  6. #6
    DateMake Dialer
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    beruhig dich und atme tief durch. also passieren wird da nichts. wenn dich jemand drauf anspricht oder behauptet dass du das fahrrad geklaut hast, sagst du einfach "wahr ich nicht" und mehr nicht. machst also vom aussageverweigerungsrecht gebrauch. die meisten werden nur gebustet weil sie plaudern allerdings würd ich das fahrrad schnell los werden.

    fals sie dich doch irgendwie drankriegen was sehr unwahrscheinlich ist, erwartet dich als jugendlicher, der noch nicht aufgefallen ist, allerhöchstens ein "taschengeld entzug" also busgeld oder zur abschreckung sozialstunden und eventuell anschiss von den eltern.
    kann dir aber auch wurst sein da:

    Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

    1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
    2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),
    3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.

    Quelle: Führungszeugnis – Wikipedia

    Allerdings führen die Staatsanwälte dann ne Akte über dich. Sobald da 4-5 Einträge/Anzeigen sind bekommst du einen auf den Deckel.

  7. #7
    Capt'n Crunch Avatar von EpicByte
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    Zitat Zitat von mustang Beitrag anzeigen
    fals sie dich doch irgendwie drankriegen was sehr unwahrscheinlich ist, erwartet dich als jugendlicher, der noch nicht aufgefallen ist,
    Wo steht denn wie alt er ist? =O

  8. #8
    Trojaner
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    Vekauf das Rad an nen Kumpel oder so....

  9. #9
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    Entweder das Rad verkaufen oder vernichten.

  10. #10
    Tron Avatar von Rec.127
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    Was ich noch darstellen wollte: Ich hoffe ich kann das unjuristisch präzise genug erklären. Alkohol ist nur dann schuldmindernd, wenn das Trinken selbst nicht im Konnex zur Straftat steht. Also jemand trinkt und dann während des Rausches (ich meine hier keinen Vollrausch) begeht er eine Straftat, weil seine Hemmschwelle oder sonst was herabgesetzt ist (zB bei Vorsatzdelikt) oder weil er nicht so gut reagieren kann (zB beim Fahrlässigkeitsdelikt). Der subjektive Tatvorwurf kann in diesem Fall nur geringer sein als sonst, eigentlich eine logische Sache und hier wird Alkohol nicht anders behandelt als sonstige schuldmindernde Faktoren. Eine differenzierte Behandlung wäre system- und außerdem zweckwidrig, denn sie würde am strafrechtlichen Präventionszweck vorbeigehen.

    In allen anderen Fällen zB jemand betrinkt sich, obwohl er weiß, dass er nachher mit dem Auto nachhause fahren muss, fährt dann nach Hause und verursacht einen Unfall so wirkt dies sogar strafverschärfend, weil ein höherer Schuldgehalt vorliegt (nicht weil er auch noch wegen Alkohol im Straßenverkehr bestraft wird).

    Genauso bewirkt Mut antrinken vor einer Straftat keinerlei Schuldminderung.

    Genausowenig kann zB jemand, der weiß, dass er unter Alkoholeinfluss aggressiv wird und dies in Kauf nimmt Alkohol als schuldmindernd geltend machen.

    Und vielleicht nochmals zu einem oft diskutierten Fall, der schon zu vielen Unsinnigen Berichten in Zeitungen geführt hat: Jemand betrinkt sich, um als Unzurechnungsfähiger eine Straftat zu begehen. In so einem Fall bleibt jemand voll strafbar, selbst wenn er zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war (sog. actio libera in causa).

    Man muss das also differenziert betrachten. Eines ist jedenfalls falsch: Die Darstellung in der Öffentlichkeit, dass man unter Alkoholeinfluss einen Bonus bekommt.
    Ich weiß ja nicht, inwiefern du dich betrunken hast, wie alt du bist usw. aber die Beispiele oben sollten helfen

    edit:// Bitteschön das dürfte ausreichen

    Diese Straftat wird nur auf Antrag hin verfolgt, d.h. der Geschädigte muß innerhalb einer Frist von 3 Monaten Strafantrag erstatten. Davon, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird, ist grundsätzlich auszugehen. Ein Strafantrag kann aber auch wieder zurückgenommen werden! Insoweit wäre es in Ihrem Fall durchaus sinnvoll sich bei dem Geschädigten persönlich zu entschuldigen.
    Zwar kann ein Diebstahl auch bei sog. besonderem öffentlichen Interesse durch die Staatsanwaltschaft ohne Strafantrag verfolgt werden. Dies passiert jedoch nur selten, wenn der Geschädigte kein Interesse mehr hat.


    Diebstahl selbst ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht (nach Erwachsenenstrafrecht).

    Aufgrund Ihres Alters (Heranwachsender, da zwischen 18 und 21) muß der Richter (wenn es soweit kommen sollte) entscheiden, ob bei Ihnen Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.
    Aufgrund der Schilderung des Vorfalls ist nicht ausgeschlossen, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

    Bei Jugendstrafrecht hätten Sie wahrscheinlich mit der Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden zu rechnen - bei Erwachsenenstrafrecht allenfalls mit einer Geldstrafe. Wahrscheinlicher ist bei Erwachsenenstrafrecht eine Einstellung nach § 153a StPO wegen Geringfügigkeit gegen Auflage (Zahlung an eine gemeinnützige Organisation).
    Jetz kommts halt ganz drauf an wie alt du bist
    Aber ich schätze mal schwer, dass du noch nicht an die Volljährigkeit herankommen wirst oder?
    Geändert von Rec.127 (11.07.2010 um 10:40 Uhr)
    "Wer zu viel riskiert, läuft Gefahr, alles zu verlieren. Wer wiederum zu wenig vom Leben erwartet, bekommt am Ende vielleicht garnichts."
    - Aussage von Tommy Angelo während der Ennio-Salieri-Verhandlung, 1938

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