Dewenn,ich mach sowas auch auf Funpic zum testen..musst nur wissen wie (Htacces,Index,Unterordner,)
Dewenn,ich mach sowas auch auf Funpic zum testen..musst nur wissen wie (Htacces,Index,Unterordner,)
Jeder haftet für sich selbst. Heisst, wenn das rauskommt und er Geldstrafe zahlen muss, muss er das machen, auch wenn seine Eltern dafür nen Kreditaufnehmen. Anzeige usw. bekommt er wenns rauskommt.
B2T: Sonst sag halt du hastn Trojaner draufgehabt und so. Und sosnt wie schon hier gesagt, Platte crypten und den PC nem Kumpel geben. Warten bis Gras über die Sache gewacshen ist und an sichs solltes das sein.
Hallo.
Ja, Du wirst warscheinlich backtraced und bekommst eine Anzeige.
Das einzige was Du noch noch machen kannst, ist:
Festplatte crypten oder alles illegales löschen, da Dein PC warscheinlich mitgenommen wird, und wenn Du da nochmehr illegale Dinge draufhast, bekommst Du noch eine höhere/härtere Strafe.
§ 202a
Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
§ 202b
Abfangen von Daten Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Also vllt. auch(noch) Geld/Haftstrafe möglich, in deinem/seinem Alter jedoch eher Sozialstunden.
In Zukunst, NIE, NIE(!) ohne Verschlüsselung arbeiten. IMMER Proxy an, alles verschlüsseln bei illegalen Dingen.
@Luckaffe:
Wenn man sagt "Ich hatte einen Trojaner" o.ä. fällt die Strafe trotzdem so aus wie wenn Du es nicht sagst, denn es gilt:
Jeder Benutzer und Besitzer einen Computers ist für die Sicherheit seines PCs verantwortlich.
Wir Schaden mittels dieses Gerätes angerichtet, egal von welcher Person, haftet der Nutzer, da er nicht für genügen Sicherheit gesorgt hat.
°~ CyberNova ~°
Geändert von CyberNova (10.08.2010 um 11:12 Uhr)
Falls du W-Lan besitzt, kannst du die verschlüsselung aufs minimum runterschrauben + einfaches Passwort nehmen.
Begründung:
BGH-Urteil: 13.Mai.2010
Deine Straftat war zwar keine Urheberrechtsverletzung, dürfte aber auf das selbe raus laufen.Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint.
Verschlüsselung minimal + einfaches Passwort hat den Grund, das du für ein minimum an Sicherheit gesetzlich verantwortlich bist, aber niemand von dir verlangen kann das du dich perfekt auskennst, und deinen Router zu Fort Knox machst.
MfG
"Wer zu viel riskiert, läuft Gefahr, alles zu verlieren. Wer wiederum zu wenig vom Leben erwartet, bekommt am Ende vielleicht garnichts."
- Aussage von Tommy Angelo während der Ennio-Salieri-Verhandlung, 1938
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